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Wissenschaftskommunikation
Lexikon
Die Wissenschaftskommunikation umfasst alle Prozesse, über welche wissenschaftliche Arbeit und deren Ergebnisse der Öffentlichkeit vermittelt werden. Dies geschieht etwa durch die Forschenden und ihren Einrichtungen, Journalisten oder Privatpersonen. Wir fordern den Kommunikationsauftrag als festen Bestandteil jeder öffentlichen Forschung und die Unterstützung der Akteure bei der Durchführung. So kann sich die Bevölkerung über Fortschritte informieren und dazu beitragen (s. Citizen Science).
Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)
Lexikon
Das WissZeitVG ermöglicht die sachgrundlose Befristung der Arbeitsverträge von Wissenschaftlern in der Qualifikationsphase und klammert damit das allgemeine Arbeitsrecht aus. Durch aufeinanderfolgende Kurzzeitverträge ist eine langfristige Karriereplanung ebenso wenig möglich wie eine angemessene Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Annahme, dass Befristung zu Innovation führe, ist angesichts der Datenlage nicht haltbar. Wir wollen dieses prekäre System dringend überarbeiten.
Wohnungspolitik
Themenabschnitt
Wohnen ist Teil der allgemeinen Grundsicherung, jeder Mensch hat das Recht auf ein Dach über dem Kopf. In Folge von demographischem Wandel und Versäumnissen der Entscheidungsträger in den vergangenen Jahrzehnten herrscht nun, insbesondere in und um Ballungsgebiete, ein weiträumiger Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Angemessenes und bezahlbares Wohnen muss für jeden möglich sein.
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Zensur in Unterhaltungsmedien
Themenabschnitt
Wir streben eine Welt an, in der auch die deutschen Konsumenten von neuen Medien wie Filmen oder Videospielen wie mündige und selbstbestimmte Bürger behandelt werden – getreu unserem Leitbild: „Grundsätzlich soll der Staat nicht bestimmen, was für ein erwachsenes Individuum richtig ist und welche Entscheidungen es für das eigene Leben trifft.“
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Zivilklausel
Lexikon
Eine Zivilklausel ist die selbst auferlegte Verpflichtung von wissenschaftlichen Institutionen, keine Forschung für Rüstungszwecke durchzuführen. Während sie an einigen Universitäten bereits seit 1986 eingeführt ist, wird sie von vielen anderen Universitäten mit der Begründung abgelehnt, dass ohnehin nur im zivilen Bereich geforscht werde. Gerade mit Blick auf den „Dual-Use“ von Technologie ist eine Zivilklausel ein Eingriff in die Forschungsfreiheit, den wir ablehnen.