Soll bei Landes- und Kommunalwahlen ab 16 Jahren gewählt werden dürfen?

Da der gewählte Landtag über die Zukunft der nächsten Generationen in Bayern mitentscheidet, hat er auch eine Verantwortung dafür, den Willen junger Menschen zu berücksichtigen. Durch das in Bayern geltende Mindestwahlalter von 18 Jahren wird ihr aber die politische Teilhabe erschwert. Daher fordern wir, das Wahlalter für Landtagswahlen in Bayern auf 16 Jahre zu senken und treten im überparteilichen Bündnis ,,Vote16″ aktiv dafür ein.