Derzeit ist die Nutzung von Dashcams gestattet, solange keine permanenten Aufnahmen gemacht werden, sondern nur kurzfristig bei Vollbremsungen oder Unfällen aufgenommen wird. Als Beweismittel werden die Aufnahmen bei Unfällen bereits vor Gericht zugelassen. Bei einer generellen Erlaubnis muss gewährleistet sein, dass die Daten nur kurzfristig gespeichert und nur bei Unfällen genutzt werden.