Die Änderungen im baden-württembergischen Polizeigesetz (z.B. Ermöglichung des Einsatzes von Bodycams in privaten Wohnungen) sollen rückgängig gemacht werden.

Wir wollen die Sicherheit der Bevölkerung gewährleisten, ohne deren Freiheit unnötig zu beschränken. Im Zweifel entscheiden wir uns für die Freiheit. Wir sehen einige der Änderungen im neuen Polizeigesetz kritisch, wie z.B. die Möglichkeit von anlasslosen Personenkontrollen im Zusammenhang mit Veranstaltungen. Das pauschale Rückgängigmachen aller Änderungen lehnen wir allerdings ab. Stattdessen sollte jede Maßnahme einzeln auf Wirksamkeit im Verhältnis zum Grundrechtseingriff betrachtet werden und dementsprechend nachgebessert werden.