Besetzte Häuser und Wagenplätze ohne Genehmigung sollten schnell und konsequent geräumt werden.

Wohnen ist ein Menschenrecht. Besetzte Häuser und Wagenplätze dürfen nur nach einer Verhältnismäßigkeitsprüfung geräumt werden und wenn die Bewohner nach der Räumung eine Möglichkeit haben, in anderen Räumlichkeiten unterzukommen. Beim Antrag auf Räumung sollte der Eigentümer nachweisen können, dass er das Gebäude anschließend dem Wohnungsmarkt zugänglich macht. Eine Hausbesetzung darf andererseits aber auch nicht dazu führen, dass dem Eigentümer die Kontrolle über sein Eigentum entzogen wird.