Das Saarland soll ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer konsequent abschieben.

Da die Bearbeitung von Asylanträgen oft sehr lange dauert, kann sich die Situation des Asylbewerbers stark verändern. Entstand in der Zwischenzeit ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis, so soll die Möglichkeit eingeräumt werden, einen befristeten Aufenthaltstitel zu beantragen. Nach der Ausbildung kann der Bewerber dann entweder in sein Land zurückkehren oder einen dauerhaften Aufenthaltstitel beantragen. Liegen solche Bedingungen jedoch nicht vor, so sollen sie konsequent abgeschoben werden.