Soll der Begriff der „Rasse“ aus dem Grundgesetz (Artikel 3) gestrichen werden?

Die Unterteilung von Menschen in sogenannte „Rassen“ ist unwissenschaftlicher Nonsens! Wir fordern daher, diesen Begriff aus dem Grundgesetz zu streichen. Der verfassungsmäßige Schutz vor Rassismus und anderen Formen menschenverachtender Diskriminierung muss jedoch bestehen bleiben bzw. ausgebaut werden. Dazu sollte der Paragraph entsprechend erweitert werden, etwa um den Schutz vor Diskriminierung aufgrund „körperlicher Merkmale“ oder der „sexuellen Orientierung“.