Soll sich das Land Sachsen auf Bundesebene für eine Widerspruchslösung bei der Organspende einsetzen?

Wir setzen uns für die Einführung einer Widerspruchsregelung ein. Hierdurch werden Mitmenschen – oft die Familie – von einer schwierigen Entscheidungslast befreit. Außerdem wird dadurch gewährleistet, dass hinreichend viele Spenderorgane an Bedürftige weitergegeben werden können und unnötiges menschliches Leid reduziert wird. Es soll jedoch möglich sein, die Spende auf bestimmte Organe/Gewebe zu beschränken, einzelne Organe auszuschließen oder einer Organ-/Gewebespende generell zu widersprechen.