Unsere Unvereinbarkeitsliste
1. Hintergrund
Wie bei praktisch allen Parteien muss man bei Aufnahme in die Partei der Humanisten erklären, dass man mit dem Leitbild und den Zielen übereinstimmt. Kleine Parteien sind aufgrund ihrer geringeren Mitgliederzahl besonders von Problemen mit extremistischen Mitgliedern bedroht, was man auch bei den Piraten gesehen hat. Deren anfängliche absolute Offenheit für alle Personen hat zu vielen Problemen geführt. Wir erinnern uns noch gut an die schwierigen Verfahren innerhalb der Partei bei dem Versuch, sich von problematischen Mitgliedern zu trennen. Das scheitert oft am Parteiengesetz, das sehr hohe Hürden für einen Ausschluss definiert.
Um diese Fehler zu vermeiden, gibt es bei uns diese ausführliche Unvereinbarkeitsliste. Diese soll als Handreichung typische extremistische und radikale Vereinigungen u.ä. benennen, auf die es bei einem Mitgliedsantrag zu prüfen gilt. Die Aussage dieser Liste ist einzig und allein, welche Organisationen nicht zu einer Mitgliedschaft in der Partei der Humanisten passen. Sie ist kein Gesetzestext und in einzelnen Positionen und Formulierungen sicherlich nachbesserungsbedürftig. Deshalb wird sie auch immer wieder basierend auf Feedback überarbeitet.
Über eine Aufnahme wird immer nach Einzelfallprüfung entschieden. Keiner wird abgelehnt, nur weil er etwas bei Jungle World geliket hat. Das Leben ist viel zu vielfältig für solche Pauschalisierungen. Stattdessen wird bei einem möglichen Konfliktpunkt im Rahmen des Antragsprozesses das Gespräch gesucht und im gegenseitigen Interesse ausgelotet, ob die Partei zum Antragsteller und der Antragsteller zur Partei passt. Für diesen Prozess nehmen wir uns Zeit, denn jeder Antragsteller hat es verdient, dass man seinen Antrag mit der gebührenden Sorgfalt bearbeitet. Das kann auch manchmal dazu führen, dass die Bearbeitung eines Antrages etwas länger dauert.
2. Dazu aus unserer Bundessatzung:
„Die Partei der Humanisten bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und stellt sich weltweit gegen diktatorische, faschistische, totalitäre und verfassungsfeindliche Ideologien und Bestrebungen. Sie verpflichtet sich, die universellen Menschenrechte international zu achten und zu fördern.“§ 2 Absatz 2 der Bundessatzung
„Die Mitgliedschaft in einer Partei, Vereinigung, Organisation oder Gruppe, deren Zweck oder Zielsetzung grundsätzlich dem Leitbild der Partei der Humanisten widerspricht oder deren Ziele und Aktivitäten sich direkt gegen die Partei der Humanisten richten, ist unvereinbar mit der Mitgliedschaft in der Partei der Humanisten.“§ 3 Absatz 3 der Bundessatzung
3. Bedeutung
Die Partei der Humanisten erlaubt Doppelmitgliedschaft in anderen Parteien, sofern keine Ämter gehalten oder angestrebt werden. Die Unvereinbarkeitsliste ist eine Liste von Organisationen, deren Zweck oder Ziele dem Zweck oder den Zielen der Partei der Humanisten widersprechen oder gegen die Partei der Humanisten gerichtet sind. Sie listet Organisationen auf, die unvereinbar mit der Mitgliedschaft in der Partei der Humanisten sind.
Dabei geht es nicht um Meinungsverschiedenheiten oder programmatische Differenzen, sondern um zentrale Widersprüche zu den Werten und Prinzipien der Partei der Humanisten. Die Unvereinbarkeitsliste dient dazu, die Partei vor Unterwanderung und Beschädigung durch Personen zu schützen, die im Widerspruch zu den Grundwerten der Partei der Humanisten stehen.
Die Unvereinbarkeitsliste impliziert keine Forderung, derartige Meinungen oder Organisationen zu verbieten oder politische und rechtliche Schritte gegen diese zu unternehmen. Sie trifft auch keine Aussage darüber, ob die genannten Organisationen mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unvereinbar bzw. ob sie verfassungsfeindlich sind. Ebenfalls trifft die Unvereinbarkeitsliste keine Aussage darüber, ob Organisationen als extremistisch oder radikal einzustufen sind, sondern listet Organisationen auf, die nach unserer eigenen Prüfung unvereinbar mit den Werten der Partei der Humanisten sind. Dabei werden die Organisationen nicht auf eine Stufe gestellt oder miteinander verglichen, sondern können unterschiedlich stark von unseren Werten abweichen.
4. Zweck
Die Unvereinbarkeitsliste wird im Rahmen der Mitgliederaufnahme eingesetzt, um zu verhindern, dass Mitglieder aufgenommen werden, deren Überzeugungen und Aktivitäten sich grundsätzlich gegen die Partei der Humanisten und ihre zentralen Werte richten.
Da der Ausschluss eines Parteimitglieds gemäß § 10 Abs. 4 Parteiengesetz an strenge Voraussetzungen geknüpft ist, ist die Unvereinbarkeitsliste ein bei Parteien übliches Instrument, um unerwünschte Mitgliedschaften zu verhindern.
Die Humanisten sind keine Partei für Extremisten und Radikale, für Nationalisten, Sozialisten und Kommunisten, für Verschwörungstheoretiker, Rassisten, Faschisten, Sexisten oder gewaltbereite Menschen. Wer solche Einstellungen pflegt, gehört nicht in unsere Partei. Das ist unser Grundsatz, dazu stehen wir und das kommunizieren wir vor der Mitgliederaufnahme.
5. Anwendung
Die Unvereinbarkeit ist gegeben, wenn ab dem Zeitpunkt des Mitgliedsantrages eine aktuell vorhandene Mitgliedschaft oder aktive Unterstützung mit einer genannten Organisation besteht. Eine solche Mitgliedschaft oder Unterstützung muss im Mitgliedsantrag genannt werden. Unrichtige Angaben können im Nachhinein zu einem sofortigen Parteiausschluss führen.
Eine Mitgliedschaft bei der Partei der Humanisten ist nicht ausgeschlossen, wenn die Mitgliedschaft oder Unterstützung einer unvereinbaren Organisation in der Vergangenheit bestand und der Antragsteller glaubhaft eine Distanzierung oder anderweitige Begründung darlegen kann.
Aus der Abwesenheit einer bekannten Mitgliedschaft oder Unterstützung einer unvereinbaren Organisation leitet sich kein Anspruch auf Mitgliedschaft bei der Partei der Humanisten ab.
6. Medien
In der Unvereinbarkeitsliste werden auch Medien genannt, deren Unvereinbarkeit sich aus den von ihnen vertretenen Ideologien, Überzeugungen, Werten oder Botschaften („Narrativen“) ergibt. Hierbei geht es nicht um einzelne Artikel, sondern um ihre grundsätzliche Ausrichtung oder Nähe zu unvereinbaren Organisationen oder Zielen.
Die Unvereinbarkeit ist gegeben, wenn die Inhalte dieser Medien aktiv, regelmäßig und unterstützend/befürwortend verbreitet werden. Einzelne „Likes“, „Shares“, „Follows“ oder andere Assoziationen mit solchen Medien müssen keine ausreichenden Indizien sein, um die Unvereinbarkeit festzustellen.
7. Ausschließlichkeit
Aufgrund der Vielzahl der Organisationen und dem oft dynamischen Spektrum, aus dem sie sich rekrutieren, ist diese Liste nicht abschließend. Daher kann diese Liste auch für solche nicht genannten Organisationen gelten, die zu den genannten Organisationen identische oder sehr ähnliche Positionen und Aktivitäten vertreten.
8. Begriffsklärung
Überall dort, wo „Gruppen mit Namensbestandteil …“ steht, berücksichtigen wir, dass es uns unbekannte Gruppen geben könnte, die trotz des genannten Namensbestandteils keine Unvereinbarkeit darstellen. Das ist dann der Fall, wenn die Gruppe/Organisation trotz der Namensähnlichkeit keine Werte und Ziele vertreten, die im grundsätzlichen Widerspruch zur Partei der Humanisten stehen.
Insbesondere gilt dies für die Begriffe „antifaschistisch“ und „antiimperialistisch“, die meistens, aber nicht immer, von Gruppen aus dem linksextremen oder kommunistischen Spektrum genutzt werden. Selbstverständlich sind wir als Partei der Humanisten mit Leib und Seele Antifaschisten.
Zu beachten sind auch Begriffsähnlichkeiten. Der Begriff „antikapitalistisch“ umschreibt nicht etwa jede Form der Kritik am Wirtschaftssystem, sondern das Vorhaben des Systemsturzes hin zu Kommunismus oder Sozialismus.
9. Die Liste unvereinbarer Organisationen
Hinweis:
Die Unvereinbarkeit bleibt für Organisationen, die auf der Unvereinbarkeitsliste stehen und sich lediglich umbenennen, auch nach der Umbenennung bis zu einer Aktualisierung des Eintrags bestehen.