Das Leben schließt dich mit HIV nicht aus – die Universität schon!

HIV ist bereits seit mehreren Jahrzehnten als das Virus bekannt, welches die Krankheit AIDS auslöst. Infizierte Menschen können zwar bislang nicht geheilt werden, jedoch ist das Virus im Alltag nicht übertragbar. Außerdem wird in diesem Bereich mit Erfolg geforscht: Die Behandlungsmöglichkeiten werden immer besser, und durch die Einnahme von Tabletten kann man trotz Infektion bereits heute ein langes und gutes Leben führen [1]. Das Leben schließt einen Menschen mit HIV also nicht aus – außer er will an der Universität Marburg studieren: Einem Studenten der Zahnmedizin wurde dort die Teilnahme an Kursen untersagt, da er angeblich eine Gefahr für seine Kommilitonen und zukünftige Patienten darstelle. Dieser Entscheidung der Universität gingen eine arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung und demütigende Befragungen durch die Betriebsärztin voraus [2]. Der Student wurde zunächst für ein Jahr ausgeschlossen und musste regelmäßig Tests vorlegen, deren Kosten er selbst zu tragen hatte. Da er dem nicht mehr nachkam, erhielt er keine Eignungsbescheinigung. Das Verwaltungsgericht urteilte zugunsten des Studenten, der Hessische Verwaltungsgerichtshof hingegen gab der Universität recht [2]. Ähnlich unterschiedliche Ansichten gibt es in der Studentenschaft der Universität Marburg. Für uns stellt der Ausschluss eines HIV-positiven Studenten eine unzulässige Diskriminierung dar. Das Leben mit dem Virus ist möglich, denn HIV-Erkrankte stellen im Alltag keine Gefahr für ihre Mitmenschen dar. Der geschilderte Fall zeigt eindrücklich, dass eine stärkere Aufklärung über und Entstigmatisierung von HIV dringend nötig sind. Unsere Haltung ist klar: Studenten müssen ihrem Studium frei von Diskriminierung jeder Art nachgehen können. Dementsprechend fordern wir, dass der betroffene Student sein Studium ungestört fortsetzen darf – und dass sich die Universität Marburg bei ihm entschuldigt! [1] Deutsche Aids-Hilfe. HIV / Aids, abgerufen Februar 2023 [2] Hessenschau, 2022. Mitten im Zahnmedizin-Studium: Uni Marburg schließt HIV-positiven Studenten aus

Corona: Gekommen, um zu bleiben? Der Weg von der Pandemie zur Endemie

Rückblick Als Partei der Humanisten ist es uns wichtig, unseren Standpunkt immer wieder aufs Neue zu hinterfragen, insbesondere wenn sich Rahmenbedingungen ändern oder neue Erkenntnisse ergeben. Zudem verfolgen wir stets sehr aufmerksam, wie sich der Konsens der Experten bei einem Thema entwickelt – so auch bei dem Thema Corona. Hierzu möchten wir im Folgenden den aktuellen Stand analysieren und ein vorläufiges Fazit ziehen. Im Januar 2020 bestätigte das Robert Koch-Institut die erste Corona-Infektion in Deutschland. Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, wurden im März 2020 durch die Bundesregierung eine Quarantänepflicht für Einreisende und umfassende Kontaktbeschränkungen beschlossen. Die im internationalen Vergleich geringe Sterblichkeit, flächendeckende Testkapazitäten sowie der rasche Ausbau von Beatmungsplätzen fanden in den Medien Anerkennung [1]. Im Dezember 2020 gingen die Inzidenzen nach der Verhängung eines „harten“ Lockdowns allmählich wieder zurück. Bund und Länder verständigten sich darauf, bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 die Kontaktbeschränkungen zu lockern. Ab März 2021 breitete sich in Deutschland jedoch die ansteckendere Variante B.1.1.7 – besser bekannt als Delta – aus, wodurch die Inzidenzen wieder anstiegen. Parallel zu dieser Entwicklung startete im Dezember 2020 die Impfkampagne. Bis November 2022 wurden in Deutschland rund 64 Mio. Menschen gegen COVID-19 geimpft. In Kombination mit der seit Januar 2022 vorherrschenden Omikron-Variante, die zwar äußerst ansteckend ist, meist jedoch etwas mildere Verläufe zur Folge hatte, ging die Zahl der belegten Intensivbetten, vornehmlich dank der Impfquote, zurück. Die bundesweiten Maßnahmen zur Eingrenzung der Pandemie liefen im April 2022 aus. Seitdem gibt es in Deutschland keine bundesweit geltenden Kontaktbeschränkungen und keine allgemeine Maskenpflicht mehr. Die aktuelle Lage Trotz aktuell noch immer hoher Infektionszahlen scheint die Zahl der schweren Verläufe bei COVID-19-Erkrankungen bundesweit abzunehmen. Auch wenn es nach wie vor Regionen gibt, die unter einer hohen Auslastung der Intensivbetten leiden, so ist diese Auslastung großteils auf eine Rückkehr anderer Atemwegserkrankungen und sonstige Gründe zurückzuführen, nur zu einem geringen Teil auf SARS-CoV-2. Dies deutet auf eine Grundimmunisierung in der deutschen Bevölkerung hin, die schwere Verläufe mit intensivmedizinischer Therapie zur Seltenheit macht – ein Erfolg, den wir zu einem großen Teil den verabreichten Impfstoffen zu verdanken haben. Auch wenn einige Varianten den Impfschutz überwinden und so dennoch zu einer Infektion führen können, hat sich gezeigt, dass die Impfstoffe über alle Varianten hinweg wirksam vor schweren Verläufen schützen [2].  In Anbetracht dieser Situation erscheinen harte Einschränkungen des öffentlichen Lebens, wie Schließungen in der Gastronomie und Kontaktbeschränkungen, nicht mehr angemessen. Weniger drastische Maßnahmen, beispielsweise die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, können jedoch – zumindest befristet – sinnvoll bleiben. Solche Maßnahmen müssen nüchtern in Anbetracht der jeweils aktuellen Situation bewertet werden. Dennoch können Entwicklungen wie das Auftauchen neuer Varianten das Infektionsgeschehen sehr schnell negativ beeinflussen. Die Gesundheitsbehörden sind daher in der Pflicht, wachsam zu bleiben und die Entwicklung der Infektionen weiterhin genau zu beobachten. Dies betrifft besonders die Geschehnisse in Infektionshotspots im Ausland wie kürzlich in China. In diesen Fällen müssen die Behörden weiterhin über die notwendigen Werkzeuge verfügen, um eingreifen zu können. Hierzu zählt unter anderem die Möglichkeit, Quarantänefristen für Reisende aus besonders betroffenen Regionen der Welt verhängen zu können. Aber auch weitere Infektionsschutz- und -präventionsmaßnahmen müssen die Gesundheitsämter in der Hinterhand halten, um der nächsten Pandemie zuvorzukommen. Fazit Die vergangenen drei Jahre haben gezeigt, dass das deutsche Gesundheitswesen im weltweiten Vergleich durchaus passabel abschneidet. Sparzwänge und ineffiziente Bürokratie haben allerdings auch ihre Schwächen aufgezeigt. Insbesondere bei der personellen Kapazität von Krankenhäusern und Pflegebetrieben sehen wir immer noch dringenden Handlungsbedarf – auch angesichts des sich verschärfenden demografischen Wandels. Die in der Pandemie weiterentwickelten genbasierten Impfstoffe bieten viele Vorteile und neue Möglichkeiten. So werden keine Viren, sondern lediglich genetische Informationen mit der Impfung verabreicht. Diese lösen dieselbe Abwehrreaktion aus wie Viren, sind aber ungefährlich. Darüber hinaus können in kürzerer Zeit größere Mengen von mRNA-Impfstoffen produziert werden [3]. Insofern sind genbasierte Impfstoffe ein Lichtblick für die Medizin der nächsten Jahrzehnte und werden noch weitere Durchbrüche ermöglichen. Alles in allem kann man davon ausgehen, dass wir die pandemische Corona-Lage allmählich verlassen. Massive Einschränkungen gehören damit der Vergangenheit an. Trotzdem hat die Corona-Pandemie eindrücklich gezeigt, dass wir unsere Wirtschaft und unser Gesundheitswesen robuster aufstellen müssen, um für zukünftige Herausforderungen besser gewappnet zu sein. Die Entwicklungen in den Bereichen Digitalisierung, Forschung und Pandemie-Monitoring, die in den letzten beiden Jahren stattfanden, stellen eine gute Grundlage für die Bewältigung künftiger Krisen dar. Trotz wichtiger Errungenschaften gibt es aber nach wie vor große Lücken im Gesundheits- und Bildungswesen sowie im Bereich der Digitalisierung, die dringend gefüllt werden müssen, um wirklich gestärkt aus der Krise hervorzugehen. Das Ausmaß und die Dauer der Pandemie, die Neuartigkeit der Bedrohung, die zahlreichen unterschiedlichen Maßnahmen (manche sinnvoll, manche im Rückblick nicht) haben in der Gesellschaft für eine starke Unruhe und Verunsicherung gesorgt, teilweise zu intensiven Streitigkeiten und sogar zur Gründung einer neuen Partei geführt, deren Hauptzweck es war, alle Maßnahmen zu beenden. Wir rufen alle Seiten – insbesondere die extremeren – zur Mäßigung auf. Das bedeutet: Es findet einerseits eine gesamtgesellschaftliche Entspannung in Bezug auf das Tragen von Schutzmasken statt. In Ländern wie z. B. Japan ist dies schon länger der Fall. Es ist eine sinnvolle Maßnahme, für die sich Menschen entscheiden, wenn sie sich und andere schützen wollen. Wir verurteilen aufs Schärfste, wenn jemand dafür angegangen oder sogar bedroht wird. Masken gehören nun zum normalen Straßenbild, genauso wie Regenjacken bei schlechtem Wetter. Andererseits ist es in der aktuellen Lage nachvollziehbar, eben keine Maske zu tragen – diese Entscheidung ist jetzt jedem selbst zu überlassen. Auch dafür sollte niemand verurteilt werden. Falls man selbst gerade eine ansteckende Krankheit hat, sollte es aber selbstverständlich sein, beim Zusammentreffen mit anderen Menschen in Innenräumen oder im ÖPNV eine Maske zu tragen. Zuletzt möchten wir noch einmal betonen, welche herausragende Rolle die wissenschaftliche Forschung und Entwicklung in dieser Krise gespielt hat. Es wurden unter Zeitdruck sehr hilfreiche Impfstoffe entwickelt, die auf neuesten Technologien basieren. Das war ein großer Erfolg und gibt uns Hoffnung auch für die Bewältigung weiterer Pandemien. We fucking love science!  [1] Wikipedia. COVID-19-Pandemie in Deutschland, abgerufen Februar 2023. [2] Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), 2022. Drosten hält Corona-Pandemie für beendet.  [3] Tagesschau, 2020. Chancen und Gefahren der Gen-Impfstoffe.

78 Jahre Auschwitz-Befreiung – viele Menschen noch immer ungeschützt

Nicht einmal einen einzigen überlebenden Betroffenen konnte die Regierung noch für ihre Gedenkrede finden: Fast 80 Jahre ist der systematische Völkermord her, bei dem vor allem mehrere Millionen Juden durch das nationalsozialistische Regime ermordet wurden. Die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität Verfolgten und Ermordeten werden erst heute von der deutschen Regierung anerkannt [1]. Auch im Jahr 2023 müssen Juden noch immer Hassverbrechen erleben [2]. Mehrere Jahrzehnte liegt der Genozid nun schon zurück – doch die Häufigkeit antisemitisch motivierter Verbrechen sinkt nicht etwa – sie steigt. Dies hat unter anderem mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie zu tun. Verschwörungstheoretiker sehen in der Pandemie eine durch Juden verursachte oder erfundene Krise und verharmlosen oder rechtfertigen dabei die Ausmaße des von den Nationalsozialisten begangenen Völkermords [3]. Diskriminierung gegen Juden ist bei Weitem kein veraltetes Problem, das wir als Gesellschaft schon bewältigt hätten. Weiterhin sind Aufklärung und Bildung unabdinglich, um Juden und anderen von Diskriminierung betroffenen Personen Sicherheit und Freiheit zu garantieren, wie wir sie als Humanisten anstreben. Hier möchten wir auch einer Gruppe gedenken, die zum ersten Mal von der Regierung bei einem Gedenktag für den Holocaust genannt wurde: queere Menschen, die auch zu den vom nationalsozialistischen Regime verfolgten, deportierten und ermordeten Personengruppen zählen [4]. Es sind gerade einmal 30 Jahre vergangen, seitdem sexuelle Handlungen zwischen Männern nicht mehr durch das Gesetz unter Strafe gestellt werden [5]. Vor einem Jahr wurde der Posten des Queer-Beauftragten geschaffen, und obwohl zu dieser Zeit schon Fortschritte erzielt worden waren, ist der gesetzlich verankerte und gesellschaftliche Schutz queerer Personen auch jetzt noch lange nicht ausreichend gegeben [6]. Diskriminierung wegen sexueller Orientierung wird bis heute nicht durch das Grundgesetz verboten [7]. Die bisher bestehenden Maßnahmen reichen nicht aus, um diese Gruppen ausreichend zu schützen und ihre vollständige Teilhabe an der Gemeinschaft zu ermöglichen. Dies zeigte sich auch an dem tödlichen Angriff, den ein transsexueller Mann vor wenigen Monaten bei einer CSD-Veranstaltung in Münster erleiden musste [8]. Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität ist leider noch immer keine Seltenheit: In einer Studie der Europäischen Agentur für Grundrechte (FRA) aus dem Jahr 2019 gab über ein Drittel der Befragten an, körperliche oder sexuelle Angriffe erfahren zu haben [9]. Ein langer Weg liegt noch vor uns, bis wir uns eine inklusive und gleichberechtigte Gemeinschaft nennen können. Wir brauchen endlich frischen Wind in der Politik, um diese lange überfälligen Veränderungen zu realisieren. Aus unserem Programm: ,,Zentral für eine humanistische Weltanschauung ist das Bestreben, für alle Menschen ein lebenswürdiges, gesundes und möglichst glückliches Leben zu ermöglichen, indem sich jeder nach seinen Möglichkeiten und Vorlieben frei entfalten kann – unabhängig von ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung, finanzieller Situation sowie politischer, philosophischer oder religiöser Ausrichtung. Demnach unterstützen und fördern wir die strikte Umsetzung der Menschenrechte weltweit” [10]. Sicherheit darf kein Privileg sein. Du stimmst uns zu? Dann schau Dir hier unser Grundsatzprogramm an: [1] Tagesschau, 2023. Gedenken an Opfer der NS-Zeit: “Beschämend lange gedauert” [2] The Center for the Study of Contemporary European Jewry, 2021. Antisemitism Worldwide Report 2021  [3] Bundesverband RIAS, 2021. Antisemitische Vorfälle in Deutschland 2021  [4] Stern, 2023. Nationalsozialismus: Wie queere Menschen von Nazis verfolgt wurden [5] Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Sexuelle Identität, Paragraph 175, abgerufen Januar 2023 [6] Tagesschau, 2023. Queer-Beauftragter Lehmann: “Angstfrei verschieden sein können” [7] Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Sexuelle Identität, abgerufen Januar 2023  [8] Spiegel, 2022. Münster: Tödlicher Angriff beim CSD – Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen 20-Jährigen [9] FRA, 2020. A long way to go for LGBTI equality  [10] Die Humanisten. Wahlprogramm Menschenrechte, abgerufen Januar 2023 

Hallo 2023! Das erwartet uns im Neuen Jahr

2022 ist vorbei! Es hat Politik, Gesellschaft und Wirtschaft vor große Herausforderungen gestellt. Wir Humanisten haben es genutzt, um uns strukturell wie programmatisch weiterzuentwickeln, zu vernetzen und unsere Rolle als außerparlamentarische Opposition auszufüllen. Gleichzeitig erwartet uns mit 2023 ein nicht weniger spannendes Jahr: Landtagswahlen und die Vorbereitung auf die Europawahl 2024 stehen uns bevor! Wir haben im vergangenen Jahr gleich drei Bundesparteitage abgehalten, einen davon digital – das spricht für sich. So viel an uns selbst gearbeitet hatten wir zuvor noch nie. Das steht symbolisch für all die vielen kleinen Weiterentwicklungen im Hintergrund, die uns dieses Jahr gelungen sind. So haben wir zum Beispiel an unseren Prozessen zur Positionsentwicklung gefeilt und mit ihnen auch unsere Positionen selbst mit mehr Tiefe und Breite versehen. Außerdem haben wir unser Mindestbeitrittsalter auf 14 Jahre abgesenkt. Im Zuge unserer kontinuierlichen Professionalisierung haben wir in diesem Jahr unsere erste Stelle – einen politischen Geschäftsführer – geschaffen und besetzt. Auch global strecken wir die Fühler aus: Wir haben die internationale Austausch- und Vernetzungsplattform für Humanismus hub.humanists.party ins Leben gerufen. Aber natürlich haben wir uns nicht nur mit uns selbst beschäftigt. Wir haben eigene Demonstrationen zur Klima- und Energiepolitik und zur Finanzierung des Düsseldorfer Kirchentags abgehalten sowie an zahlreichen CSDs und weiteren Demonstrationen wie zum Beispiel zur sexuellen Selbstbestimmung teilgenommen. Damit haben wir gegen die Politik der aktuellen sowie bereits abgewählten Regierungen demonstriert und über unsere Ideen informiert. Im Saarland, in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und in Niedersachsen habt ihr uns zusätzlich im Wahlkampf für die jeweiligen Landtagswahlen auf der Straße angetroffen. Hier erhielten wir zum Beispiel in NRW trotz geringer Wahlbeteiligung mehr absolute Stimmen als bei der Bundestagswahl 2021 [1,2]. In Niedersachsen konnten wir unser relatives Ergebnis sogar verdoppeln [3,4]! Auch wenn wir uns damit noch im niedrigen Promille-Bereich bewegen, der Trend für uns Humanisten zeigt klar nach oben und das Wachstum ist deutlich – was angesichts der Politik der etablierten Parteien wenig verwunderlich ist: Noch immer konnte sich die Bundesregierung nicht zur Lieferung von für die Ukraine so wichtigen Kampfpanzern durchringen [5]. Anstatt den Atomausstieg als Fehler zu begreifen, wird der Betrieb der Kernenergie um lediglich einige Monate gestreckt [6]. Das erschwert den bis 2030 nötigen Kohleausstieg! Die Bedrohung, die von China ausgeht, unterschätzt unser blasser Bundeskanzler so sehr, dass er sogar Teile der kritischen Infrastruktur an das autoritäre Regime verkauft hat [7]. Inflation und Preissprünge werden mit wenig zielgenauen Entlastungspaketen bekämpft, die teilweise erst nach Monaten bei den Bürgern ankommen [8]. Erfolgreiche Entlastungsmaßnahmen wie das 9-Euro-Ticket bleiben dafür wortwörtlich auf der Strecke und werden auch 2023 noch einige Monate auf sich warten lassen [9]. Auf die weltweite Hungerkrise scheint Landwirtschaftsminister Özdemir nichts weiter als ein „Ohne Gentechnik“-Siegel kleben zu wollen. Gegen das Leid, das einem Großteil der über 200 Millionen in Deutschland gehaltenen Nutztiere täglich widerfährt, unternimmt er dabei nahezu nichts [10]. Das sind offensichtlich nur einige der Missstände, auf die wir bessere Antworten zu bieten haben als die Bundesregierung. Um die Politik endlich rational, wissenschaftlich und faktenbasiert zu gestalten, stehen wir im kommenden Jahr vor großen Aufgaben. Zum einen stehen uns Landtagswahlen in Bayern, Berlin, Bremen und Hessen bevor, zu denen wir eine erneute Verbesserung unserer Ergebnisse anstreben. Zum anderen bereiten wir uns bereits auf 2024 vor: das Super(kommunal)wahljahr. Hier wird in gleich 8 Ländern gewählt, zusätzlich zur Europawahl. Für Letztere wählen wir bereits im Rahmen eines ordentlichen Bundesparteitags im April 2023 in Hannover unsere Liste. Dieser Bundesparteitag stellt damit den Startschuss für ein erfolgreiches Wahljahr 2024 dar. Es gibt viel zu tun. In Deutschland, in Europa, und auch in unserer Partei. Wenn du diesen Weg mitgestalten möchtest, freuen wir uns über deinen Mitgliedsantrag. Im vergangenen Jahr haben wir wichtige Schritte auf unserem Weg in Richtung politische Verantwortung gemacht. Im nächsten sollen sie noch größer sein – denn es braucht eine humanistische Partei in den Parlamenten. [1]: Landeswahlamt NRW, 2022. Endgültiges Ergebnis, abgerufen am 28.12.2022. [2]: Bundeswahlamt, 2021. Ergebnisse Nordrhein-Westfalen, abgerufen am 28.12.2022. [3] Landeswahlamt Niedersachsen, 2022. Wahl zum 19. Niedersächsischen Landtag am 9. Oktober 2022 – Endgültiges Amtliches Ergebnis, abgerufen am 28.12.2022. [4] Bundeswahlamt, 2021. Ergebnisse Niedersachsen, abgerufen am 28.12.2022. [5]: RND, 27.12.2022. Strack-Zimmermann: Russisches Narrativ funktioniert offensichtlich im Kanzleramt, abgerufen am 28.12.2022. [6]: Augsburger Allgemeine, 23.12.2022. Kann Deutschland es sich leisten, die verbliebenen Atomkraftwerke im April abzuschalten?, abgerufen am 28.12.2022. [7]: NDR, 26.10.2022. Hamburger Hafen-Deal mit China: Bund erlaubt begrenzten Einstieg, abgerufen am 28.12.2022 [8]: Frankfurter Rundschau, 16.12.2022. Bundesrat billigt Strom- und Gaspreisbremse: Wie Verbraucher bald entlastet werden, abgerufen am 28.12.2022 [9]: Tagesschau, 28.12.2022. Warum es beim 49€-Ticket noch hakt [10]: DBV. (2022). Bestandsentwicklung an Nutztieren in Deutschland im Verlauf der Jahre 1900 bis 2021 (in Millionen Tieren). Statista. Statista GmbH. Zugriff: 28. Dezember 2022.

10 Jahre Beschneidungsgesetz – 10 Jahre legale Körperverletzung

Am 12.12.2012 wurde durch die Regierung das „Beschneidungsgesetzes“  §  1631d BGB beschlossen. Nötig wurde es, da es zum Thema keine Rechtssicherheit gab. Die Umsetzung sollte schnell erfolgen. Das ist sie auch und leider nicht zufriedenstellend. Der Paragraph legalisierte im  Recht der elterlichen Personensorge das nicht-therapeutische Abschneiden der Penisvorhaut an Kindern aus jeglichem Grund, den Körperverletzung an Kindern war schon seit dem Jahr 2000 verboten. Der Beschluss zu § 1631d BGB wurde damit gerechtfertigt, Jungen vor  Hinterhofbeschneidungen schützen zu wollen. Ist das gelungen? Die Rechtspraxis zeigt auf, dass durch § 1631d BGB ein  angelegter Verband als ausreichende Betäubung, Elektrokauter als u.U.  geeignetes Operationsbesteck und Eingriffe auf Küchentischen als  grundsätzlich legal gelten können. Wir setzen uns für das Recht auf körperliche Unversehrtheit auch bei Kindern ein. Dieses Recht ist höher zu gewichten als das Recht auf freie Religionsausübung der Eltern. Medizinisch nicht-indizierte Genitalbeschneidungen an Jungen sind gesetzlich zu verbieten. Erst im einwilligungsfähigen Alter soll jeder Mensch selbst entscheiden, ob er sich diesem Eingriff unterzieht. In diesem Zuge setzen wir uns für eine Streichung des § 1631d BGB sowie für Aufklärungskampagnen zu diesem Thema ein. Die medizinisch nicht notwendige Beschneidung von Kindern lehnen wir ab. Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung und genießt den Schutz vor Gewaltanwendung. Diese Grundsätze werden durch die aktuelle Rechtslage zur religiös – nicht medizinisch – begründeten Beschneidung von Jungen untergraben. Wir fordern, diesen rechtlichen und ethischen Irrtum zu korrigieren. Der Gesetzgeber benachteiligt hier Jungen aufgrund ihres biologischen Geschlechts. Das ist inakzeptabel. Medizinisch nicht-indizierte Eingriffe an den Genitalien von Mädchen sind in Deutschland verboten. Es gibt verschiedene Formen der weiblichen Genitalbeschneidung. Diese werden von der WHO in die Stadien I bis IV unterteilt und beschreiben jeweils eine Zunahme an funktionellem Verlust. Die Auswirkungen der stark verstümmelnden Formen (II, III, IV) sind mit der Beschneidung bei Jungen nicht vergleichbar. Die weibliche Genitalbeschneidung der Form I, bei der die Klitorisvorhaut entfernt wird, ähnelt anatomisch der männlichen Beschneidung, bei der die Vorhaut der Eichel amputiert wird. Auch diese vergleichsweise weniger invasive Form der Beschneidung bei Mädchen ist in Deutschland zu Recht verboten. Sie stellt einen ungerechtfertigten Eingriff in die körperliche Unversehrtheit von Mädchen dar. Jungen sind bisher in einer vergleichbaren Situation ungeschützt und werden dadurch auf Grundlage ihres Geschlechts diskriminiert. Wir halten dieses Messen mit zweierlei Maß für einen Bruch des grundgesetzlich verankerten Verbots geschlechtsbasierter Benachteiligung. Ebenso erachten wir die Handlungen, die aus dem Paragraphen 1631d BGB resultieren, für einen Verstoß gegen das Recht eines jeden Kindes auf körperliche Unversehrtheit. Dass nach aktuellem medizinischen Stand Beschneidungen keinen nachweisbaren Nutzen besitzen, ist noch nicht hinreichend und flächendeckend bekannt. Dass die männliche Vorhaut sogar eine schützende Funktion innehat und zu dem sensibelsten Teil des männlichen Geschlechtsorgans gehört, sollte dringend mittels Aufklärungskampagnen in Schulen und vor allem durch Ergänzungen der Lehr- und Studienpläne in medizinischen Bildungseinrichtungen vermittelt werden.Sofern keine medizinische Notwendigkeit vorliegt, muss das Beschneiden aufgrund von religiösen, traditionellen, vermeintlich hygienischen oder ästhetischen Motiven verhindert werden. Das Wohl des Kindes ist höher zu gewichten als der Wunsch der religiös geprägten Eltern, welcher die Amputation sensibler Teile der Genitalien bei ihren Kindern vorsieht.

Inklusion: Viel geschafft, aber noch mehr zu tun

Die grundsätzlichen Rechte, die jedem Menschen mit Behinderungen zustehen, regelt die UN-Behindertenrechtskonvention, die 2008 international in Kraft getreten ist. Diese hat Deutschland am 24. Februar 2009 ratifiziert. Damit ist die Konvention in Deutschland geltendes Recht. Seitdem ist Deutschland nicht nur dazu verpflichtet, gegenüber dem Komitee für die Rechte von Menschen mit Behinderungen periodisch Berichte über den Stand der Umsetzung der Konvention abzugeben, sondern auch, diese Umsetzung weiter voranzutreiben [1]. Die Konvention verpflichtet die Mitgliedsstaaten dazu, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen kontinuierlich zu verbessern, diesen Unterstützung zuteilwerden zu lassen sowie dafür zu sorgen, dass aufgrund der Behinderung keine Nachteile entstehen. Was ist seitdem in Deutschland passiert? Seitdem hat sich einiges in diesem Bereich getan. Es gibt in der Zwischenzeit auf den Seiten staatlicher Behörden vielfach Informationen in leichter Sprache. Diese Angebote werden permanent weiter ausgebaut und finden sich an sehr vielen staatlichen Stellen wieder. Auch im privaten Bereich setzen Unternehmen und Firmen immer mehr auf barrierefreie Angebote. Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden Sendungen mit Untertiteln, Audio-Beschreibung oder Gebärden-Dolmetscher ausgestrahlt. Diese finden sich schnell erreichbar in den digitalen Mediatheken, wo man speziell nach barrierefreien Angeboten suchen kann. Dort übt der Staat seine Vorbildfunktion bereits sehr gut aus. Mit dem Format „Sehen statt Hören“ gibt es sogar ein Format, das sich explizit an Gehörlose richtet und in Gebärdensprache ausgestrahlt und moderiert wird [2]. Auch bauliche Barrieren in Gebäuden werden nach und nach abgebaut. Im Bereich der politischen Teilhabe gab es über die Jahre viele Verbesserungen. Für Menschen mit Sehbehinderungen gibt es zum Beispiel Schablonen für die Wahlzettel und Audio-CDs, die angefordert werden können. Mitgliedschaften in Parteien und generelle Präsenz für Menschen mit Behinderungen haben seitdem deutlich zugenommen. Welche Probleme gibt es noch in Deutschland? Allerdings ist nach wie vor viel zu tun. So fehlt es an vielen Stellen noch an Bodenleitsystemen für Blinde. Diese sorgen dafür, dass Menschen mit Sehbehinderungen zuverlässig Kreuzungen und Wege zum Beispiel auf öffentlichen Plätzen erkennen können. Leider werden diese oft zugestellt mit Blumenkübeln, Schildern, Autos und Fahrrädern. Darüber hinaus fehlen das Verständnis und die Aufmerksamkeit für unsichtbare Behinderungen bzw. psychische Beeinträchtigungen. Generell fehlt es an vielen Stellen im Bereich Inklusion noch an Aufklärung darüber, welche Maßnahmen zu welchem Zweck ergriffen werden. Das führt zurzeit dazu, dass viele Barrieren oder wichtige Hilfsmittel nicht als solche wahrgenommen werden. Weiterhin müssen die Regeln besser aufeinander abgestimmt werden. So hebeln Bestands- und Denkmalschutz oftmals Regeln für barrierefreies Bauen aus, welche für viele Neubauten mittlerweile gelten. Dabei sollte der Staat seiner Vorbildfunktion gerecht werden und Bauten, die er selbst nutzt und errichtet hat, nach dem 3-Sinne- Prinzip ausrichten. Dieses besagt, dass alle Informationen mit mindestens zwei von drei Sinnen (Sehen, Hören, Tasten) erfassbar sein müssen. Beispielsweise Texte als Audio-Version oder verfilmt mit Untertiteln, versehen mit Erläuterungen in Gebärdensprache. Gerade der ÖPNV ist vielfach noch nicht behindertengerecht. So gibt es immer noch Bahnsteige, an denen keine Aufzüge vorhanden sind oder wo diese defekt sind. Auch die Anmeldepflicht für Rollstuhlfahrer für Fahrten mit dem Nah- und Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn ist definitiv diskussionswürdig. Zudem braucht es mehr Plätze in Zügen für Rollstuhlfahrer. Die Erfahrungen mit dem 9-Euro-Ticket haben deutlich und erschreckend gezeigt, welche strukturellen Probleme dort alleine schon für Rollstuhlfahrer bestehen.[3] Wenig Inklusion am Arbeitsmarkt Insbesondere auf dem Arbeitsmarkt ist noch viel zu tun. Hier ist Deutschland von echter Inklusion, echter gleichberechtigter Teilhabe, weit entfernt. Noch immer arbeitet der weit überwiegende Teil der Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen für einen Hungerlohn [4]. Diese Werkstätten sollen der Inklusion in den Arbeitsmarkt dienen. Tatsächlich jedoch haben die Werkstätten in ihrer derzeitigen Ausgestaltung keinen echten Grund, geeignete Mitarbeiter in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Es lohnt sich schon rein finanziell für die Werkstätten nicht, dies zu tun. Besonders „fitte“ Mitarbeiter können die Arbeit ohne weitere Anleitung erledigen, benötigen keine Hilfe. Insbesondere die Entlohnung unterhalb des Mindestlohns ist nicht zu rechtfertigen, bietet sie doch der Ausbeutung ein großes Einfallstor. Dies ist aber tatsächlich mit der Beendigung der Sonderstellung der Werkstätten und der Behandlung aller dortigen Angestellten als Arbeitnehmer möglich. Denn nur Arbeitnehmer haben Anspruch auf Mindestlohn, nicht aber die arbeitnehmerähnlichen Personen, als die die Angestellten in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen behandelt werden. Einige Firmen argumentieren damit, dass sie dadurch Gewinne verlieren würden. Jedoch darf die Menschenwürde nicht dem Firmengewinn untergeordnet werden. Dazu zählt auch ein Lohn, der eine soziale Teilhabe und ein würdiges Leben ermöglicht. Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen muss als Menschenrecht über dem Wunsch von Unternehmen nach Gewinnen stehen. Barrieren bei der politischen Teilhabe Gerade auch im Bereich der politischen Teilhabe ist die Bilanz der Inklusionsbemühungen bestenfalls gemischt. Auf der einen Seite schlagen verschiedene Bemühungen, den Wahlprozess inklusiver zu gestalten, etwa durch Schablonen und Audio-CDs für Sehbehinderte, positiv zu Buche. Auch ist in der Zwischenzeit die Wahlrechtseinschränkung für Personen mit voller gesetzlicher Betreuung aufgehoben. Andererseits bestehen nach wie vor Probleme. So stellen viele Parteien ihre Programme noch nicht in Leichter Sprache zur Verfügung. Auch ist Screenreader-Tauglichkeit noch immer kein Standard, an dem sich viele Seiten messen lassen. Die Möglichkeiten, beim Wahlvorgang selbst Hilfe in Anspruch zu nehmen, sind eng begrenzt. Fazit Generell hat sich in Bezug auf Fragen wie Zugänglichkeit viel getan. Barrierefreies Bauen, Gebärdendolmetscher und Blindenleitsysteme sind heute bereits fester Bestandteil des Alltags. Das Bildungssystem und der Arbeitsmarkt sind jedoch weiterhin stark segregiert. Öffentliche und andere Gebäude sind vielfach noch nicht behindertengerecht oder barrierefrei, ebenso öffentliche Verkehrsmittel. Man muss aber klar sagen: Es hat sich insgesamt in den letzten 13 Jahren vieles verbessert und die Zeichen in dem Bereich stehen klar auf Veränderung ins Positive. Quellen: [1] https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/monitoring-stelle-un-brk/die-un-brk , abgerufen am 04.11.2022 [2] https://www.br.de/br-fernsehen/sendungen/sehen-statt-hoeren/index.html , abgerufen am 04.11.2022 [3]  https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/9-euro-ticket-probleme-fuer-menschen-mit-behinderung,T8LQDgq , abgerufen am 04.11.2022[4] https://www.deutschlandfunk.de/das-ueberholte-konzept-der-werkstaetten-100.html , abgerufen am 04.11.2022

Pro-Kontra-Diskussion: Themenabschnitt Selbstbestimmte Fortpflanzung und Schwangerschaftsabbruch

Bevor neue Parteipositionen beschlossen werden, durchlaufen sie mehrere Kontrollinstanzen (Stabsstelle Wissenschaft, Lektorat) und Feedbackschleifen (Vorplenum). Unmittelbar vor der schlussendlichen Abstimmung werden sie in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt und diskutiert. In diesem Fall wird der neu erarbeitete Themenabschnitt „Selbstbestimmte Fortpflanzung und Schwangerschaftsabbruch“ der AG Gesundheit & Medizin vorgestellt und diskutiert. Sei dabei! Achtung: Hierbei handelt es sich noch nicht um eine beschlossene Parteiposition. Weder das Papier der AG noch einzelne Meinungsbeiträge in der Debatte vertreten notwendigerweise die Ansichten der Partei der Humanisten. Vorher durchlesen: Link zum Entwurf des Themenabschnittes, Factsheets und dem Prüfbericht der Stabsstelle Wissenschaft

Ihr Amtseid, Herr Spahn? (Anzugträger kreuzt die Finger hinter dem Rücken)

Jens Spahn, die Sterbehilfe und das Verfassungsgericht

Herr Spahn, wir finden es verwerflich, dass Sie auch nach einem Urteil des Verfassungsgerichts weiterhin Schwerstkranken das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben verweigern wollen. Es geht um die Bewahrung der Grundrechte eines jeden Menschen und nicht um Ihre persönliche Einstellung zu diesem Thema. Wir möchten Sie an Ihren Eid erinnern, Recht und Gesetz zu achten.

Eindeutiges Urteil pro Selbstbestimmung

Bundesverfassungsgericht kippt § 217!

Es ist ein großer Schritt in Richtung Selbstbestimmung: Gestern, am 26.06.2020, hat das Bundesverfassungsgericht den seit 2015 geltenden § 217 StGB, der den ärztlich begleiteten Suizid unmöglich gemacht hatte, gekippt. Er verstößt gegen das Grundgesetz.

Was machst du mit deiner Freiheit, wenn du keine Geldsorgen mehr hast?

Mehr Freiheit durch die negative Einkommensteuer

Das bedingungslose Einkommen kann eine Lösung für viele verschiedene Probleme sein: von nervigen Behördengängen bis zur Angst vor Digitalisierung und Jobverlust. Eine spannende Variante ist die negative Einkommensteuer.

Dein Joint, deine Line, deine Entscheidung, deine Verantwortung, dein Leben!

Faktenbasierte Drogenpolitik

Der Kampf gegen Drogen ist gescheitert. Kriminalisierung ist irrational, schädlich, finanziert Kriminelle und zerstört das Leben der Konsumenten. Wir brauchen eine moderne Drogenpolitik.