Tanzverbot
LEXIKON
An manchen Tagen ist es in den Bundesländern untersagt, Tanzveranstaltungen auszurichten oder laute, fröhliche Musik zu spielen. Dies betrifft beispielsweise den Totensonntag oder auch den Karfreitag. Das Verbot soll dazu dienen, der religiösen Bedeutung des Tages Rechnung zu tragen. Wir lehnen solche Tanzverbote ab, da sie religiös-weltanschauliche Überzeugungen einzelner Gruppen für allgemeinverbindlich erklären.
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