Säkularisierung


Säkularisierung

In einer modernen Gesellschaft müssen alle Bürger jederzeit das Recht haben, ihre weltanschaulichen und religiösen Überzeugungen frei wählen zu dürfen, aber auch, unberührt von den Ansichten anderer zu leben. Religiöse und weltanschauliche Werte und Normen dürfen keinen Einfluss auf den Alltag Nicht- oder Andersgläubiger sowie staatliche Institutionen und Gesetze haben. Die Bekenntnisfreiheit steht nicht über den Rechten Dritter. Deshalb streben wir eine strikte Trennung von Staat und Religionen an.

Die Kirchen haben gegenwärtig immensen Einfluss im gesellschaftlichen und politischen Leben und genießen zahlreiche Privilegien. Sie erhalten umfangreiche Zahlungen von staatlicher Seite. Kirchensteuern werden vom Staat für sie eingetrieben. Sie sind im Arbeitsrecht weitgehend vom Bürgerlichen Gesetzbuch unabhängig, insbesondere vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

Wir wollen endlich den 100 Jahre alten Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen erfüllen. Diese sind unverzüglich und ohne Abschlagszahlungen einzustellen.

Die Legalisierung der medizinisch nicht notwendigen Beschneidung männlicher Kinder in § 1631d BGB soll aufgehoben werden. Bekenntnisfreiheit ist ein hohes Gut, doch sie darf nicht über der Gesundheit von Individuen stehen, insbesondere wenn diese sich nicht wehren können.

Wir wollen die staatliche Finanzierung kirchlicher Würdenträger und theologischer Fakultäten beenden.

Der ‚Dritte Weg‘ des kirchlichen Arbeitsrechts soll aufgehoben werden. Die Anwendung staatlichen Arbeitsrechts, das im Gegensatz zum kirchlichen Arbeitsrecht Arbeitskampf und Betriebsräte vorsieht, soll soziale Gerechtigkeit für Arbeitnehmer in kirchlichen Institutionen sicherstellen. Religionsgemeinschaften sollen nicht bessergestellt sein als andere Arbeitgeber.


Siehe auch

Kirchliches Arbeitsrecht




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