Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)


Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

LEXIKON

Die Anzahl der Kassensitze für Fachärzte und Psychotherapeuten sowie die verpflichtenden Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt. Das Beschlussgremium besteht aus je fünf Vertretern des GKV-Spitzenverbandes und der Leistungserbringer sowie drei unparteiischen Mitgliedern. Patientenverbände haben ein Antragsrecht, jedoch kein Stimmrecht. Um patientenorientiertere Entscheidungen zu treffen, fordern wir ein Stimmrecht für Patientenverbände.





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