Corona: Gekommen, um zu bleiben? Der Weg von der Pandemie zur Endemie

Rückblick Als Partei der Humanisten ist es uns wichtig, unseren Standpunkt immer wieder aufs Neue zu hinterfragen, insbesondere wenn sich Rahmenbedingungen ändern oder neue Erkenntnisse ergeben. Zudem verfolgen wir stets sehr aufmerksam, wie sich der Konsens der Experten bei einem Thema entwickelt – so auch bei dem Thema Corona. Hierzu möchten wir im Folgenden den aktuellen Stand analysieren und ein vorläufiges Fazit ziehen. Im Januar 2020 bestätigte das Robert Koch-Institut die erste Corona-Infektion in Deutschland. Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, wurden im März 2020 durch die Bundesregierung eine Quarantänepflicht für Einreisende und umfassende Kontaktbeschränkungen beschlossen. Die im internationalen Vergleich geringe Sterblichkeit, flächendeckende Testkapazitäten sowie der rasche Ausbau von Beatmungsplätzen fanden in den Medien Anerkennung [1]. Im Dezember 2020 gingen die Inzidenzen nach der Verhängung eines „harten“ Lockdowns allmählich wieder zurück. Bund und Länder verständigten sich darauf, bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 die Kontaktbeschränkungen zu lockern. Ab März 2021 breitete sich in Deutschland jedoch die ansteckendere Variante B.1.1.7 – besser bekannt als Delta – aus, wodurch die Inzidenzen wieder anstiegen. Parallel zu dieser Entwicklung startete im Dezember 2020 die Impfkampagne. Bis November 2022 wurden in Deutschland rund 64 Mio. Menschen gegen COVID-19 geimpft. In Kombination mit der seit Januar 2022 vorherrschenden Omikron-Variante, die zwar äußerst ansteckend ist, meist jedoch etwas mildere Verläufe zur Folge hatte, ging die Zahl der belegten Intensivbetten, vornehmlich dank der Impfquote, zurück. Die bundesweiten Maßnahmen zur Eingrenzung der Pandemie liefen im April 2022 aus. Seitdem gibt es in Deutschland keine bundesweit geltenden Kontaktbeschränkungen und keine allgemeine Maskenpflicht mehr. Die aktuelle Lage Trotz aktuell noch immer hoher Infektionszahlen scheint die Zahl der schweren Verläufe bei COVID-19-Erkrankungen bundesweit abzunehmen. Auch wenn es nach wie vor Regionen gibt, die unter einer hohen Auslastung der Intensivbetten leiden, so ist diese Auslastung großteils auf eine Rückkehr anderer Atemwegserkrankungen und sonstige Gründe zurückzuführen, nur zu einem geringen Teil auf SARS-CoV-2. Dies deutet auf eine Grundimmunisierung in der deutschen Bevölkerung hin, die schwere Verläufe mit intensivmedizinischer Therapie zur Seltenheit macht – ein Erfolg, den wir zu einem großen Teil den verabreichten Impfstoffen zu verdanken haben. Auch wenn einige Varianten den Impfschutz überwinden und so dennoch zu einer Infektion führen können, hat sich gezeigt, dass die Impfstoffe über alle Varianten hinweg wirksam vor schweren Verläufen schützen [2].  In Anbetracht dieser Situation erscheinen harte Einschränkungen des öffentlichen Lebens, wie Schließungen in der Gastronomie und Kontaktbeschränkungen, nicht mehr angemessen. Weniger drastische Maßnahmen, beispielsweise die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, können jedoch – zumindest befristet – sinnvoll bleiben. Solche Maßnahmen müssen nüchtern in Anbetracht der jeweils aktuellen Situation bewertet werden. Dennoch können Entwicklungen wie das Auftauchen neuer Varianten das Infektionsgeschehen sehr schnell negativ beeinflussen. Die Gesundheitsbehörden sind daher in der Pflicht, wachsam zu bleiben und die Entwicklung der Infektionen weiterhin genau zu beobachten. Dies betrifft besonders die Geschehnisse in Infektionshotspots im Ausland wie kürzlich in China. In diesen Fällen müssen die Behörden weiterhin über die notwendigen Werkzeuge verfügen, um eingreifen zu können. Hierzu zählt unter anderem die Möglichkeit, Quarantänefristen für Reisende aus besonders betroffenen Regionen der Welt verhängen zu können. Aber auch weitere Infektionsschutz- und -präventionsmaßnahmen müssen die Gesundheitsämter in der Hinterhand halten, um der nächsten Pandemie zuvorzukommen. Fazit Die vergangenen drei Jahre haben gezeigt, dass das deutsche Gesundheitswesen im weltweiten Vergleich durchaus passabel abschneidet. Sparzwänge und ineffiziente Bürokratie haben allerdings auch ihre Schwächen aufgezeigt. Insbesondere bei der personellen Kapazität von Krankenhäusern und Pflegebetrieben sehen wir immer noch dringenden Handlungsbedarf – auch angesichts des sich verschärfenden demografischen Wandels. Die in der Pandemie weiterentwickelten genbasierten Impfstoffe bieten viele Vorteile und neue Möglichkeiten. So werden keine Viren, sondern lediglich genetische Informationen mit der Impfung verabreicht. Diese lösen dieselbe Abwehrreaktion aus wie Viren, sind aber ungefährlich. Darüber hinaus können in kürzerer Zeit größere Mengen von mRNA-Impfstoffen produziert werden [3]. Insofern sind genbasierte Impfstoffe ein Lichtblick für die Medizin der nächsten Jahrzehnte und werden noch weitere Durchbrüche ermöglichen. Alles in allem kann man davon ausgehen, dass wir die pandemische Corona-Lage allmählich verlassen. Massive Einschränkungen gehören damit der Vergangenheit an. Trotzdem hat die Corona-Pandemie eindrücklich gezeigt, dass wir unsere Wirtschaft und unser Gesundheitswesen robuster aufstellen müssen, um für zukünftige Herausforderungen besser gewappnet zu sein. Die Entwicklungen in den Bereichen Digitalisierung, Forschung und Pandemie-Monitoring, die in den letzten beiden Jahren stattfanden, stellen eine gute Grundlage für die Bewältigung künftiger Krisen dar. Trotz wichtiger Errungenschaften gibt es aber nach wie vor große Lücken im Gesundheits- und Bildungswesen sowie im Bereich der Digitalisierung, die dringend gefüllt werden müssen, um wirklich gestärkt aus der Krise hervorzugehen. Das Ausmaß und die Dauer der Pandemie, die Neuartigkeit der Bedrohung, die zahlreichen unterschiedlichen Maßnahmen (manche sinnvoll, manche im Rückblick nicht) haben in der Gesellschaft für eine starke Unruhe und Verunsicherung gesorgt, teilweise zu intensiven Streitigkeiten und sogar zur Gründung einer neuen Partei geführt, deren Hauptzweck es war, alle Maßnahmen zu beenden. Wir rufen alle Seiten – insbesondere die extremeren – zur Mäßigung auf. Das bedeutet: Es findet einerseits eine gesamtgesellschaftliche Entspannung in Bezug auf das Tragen von Schutzmasken statt. In Ländern wie z. B. Japan ist dies schon länger der Fall. Es ist eine sinnvolle Maßnahme, für die sich Menschen entscheiden, wenn sie sich und andere schützen wollen. Wir verurteilen aufs Schärfste, wenn jemand dafür angegangen oder sogar bedroht wird. Masken gehören nun zum normalen Straßenbild, genauso wie Regenjacken bei schlechtem Wetter. Andererseits ist es in der aktuellen Lage nachvollziehbar, eben keine Maske zu tragen – diese Entscheidung ist jetzt jedem selbst zu überlassen. Auch dafür sollte niemand verurteilt werden. Falls man selbst gerade eine ansteckende Krankheit hat, sollte es aber selbstverständlich sein, beim Zusammentreffen mit anderen Menschen in Innenräumen oder im ÖPNV eine Maske zu tragen. Zuletzt möchten wir noch einmal betonen, welche herausragende Rolle die wissenschaftliche Forschung und Entwicklung in dieser Krise gespielt hat. Es wurden unter Zeitdruck sehr hilfreiche Impfstoffe entwickelt, die auf neuesten Technologien basieren. Das war ein großer Erfolg und gibt uns Hoffnung auch für die Bewältigung weiterer Pandemien. We fucking love science!  [1] Wikipedia. COVID-19-Pandemie in Deutschland, abgerufen Februar 2023. [2] Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), 2022. Drosten hält Corona-Pandemie für beendet.  [3] Tagesschau, 2020. Chancen und Gefahren der Gen-Impfstoffe.

Die WerteUnion – Unvereinbar mit Demokratischen Parteien

Die Union scheint ihren Wertekompass verloren zu haben. Seit einigen Jahren duldet sie die sogenannte „WerteUnion“ in ihren Reihen. Wir helfen gerne mit einer Begründung für die Unvereinbarkeit mit demokratischen Werten. Denn genau diese hatten wir bereits im Oktober 2021 festgestellt.Das ist unsere Analyse von damals. Der Eindruck hat sich bestätigt: ,,Was ist die WerteUnion? Es handelt sich bei der WerteUnion (WU) um einen Verein, der hauptsächlich aus besonders konservativen Mitgliedern der CDU und CSU besteht.Die WU selbst wird von diesen beiden Parteien nicht als offizieller Teil anerkannt. Einen Unvereinbarkeitsbeschluss durch den Bundesvorstand der Unionsparteien gibt es jedoch bislang nicht.Die WU wurde im März 2017 gegründet und hat aktuell (Oktober 2021) ca. 4.000 Mitglieder.Vorsitzender ist Max Otte. Gibt es starke Differenzen zu unserem Leitbild, unseren Werten und unseren Forderungen? Ihre Werte und Ziele haben die Mitglieder der WU im sogenannten „Konservativen Manifest 3“ niedergeschrieben. Dort heißt es unter anderem: „Die WerteUnion tritt für eine inhaltliche und personelle Erneuerung von CDU und CSU auf christlich-konservativer und marktwirtschaftlicher Basis ein. Unsere Leitbilder sind die Grundsatzpositionen der CDU/CSU und das christliche Menschenbild. Wir wollen, dass sich die Union wieder auf ihre Grundwerte besinnt und unsere auf dem Christentum fußenden Überzeugungen im politischen Alltag umsetzt. Hierzu zählen vor allem Fragen des Lebensrechts, der Familie und der Würde des Menschen. Unser Bestreben gilt dabei auch der Bewahrung von Gottes Schöpfung.“ Es ergeben sich daraus einige starke Differenzen zu unserem Leitbild und unseren Positionen. Sowohl der ausgeprägte christlich-religiöse Bezug sowie das Familienbild als auch die „Fragen des Lebensrechtes“ stehen zu uns im Widerspruch. Weiter heißt es später im Manifest: „Als dicht besiedeltes Industrieland ist Deutschland ungeeignet zur Aufnahme von Asylbewerbern und Flüchtlingen.“ Diese Totalabsage an die Aufnahme von Asylbewerbern ist inhuman und ebenfalls mit unseren Werten nicht vereinbar. Zum Familienbild wird noch konkreter ausgeführt:„Ehe und Familie sind für uns die wichtigsten Grundlagen unserer Gesellschaft. Dabei sehen wir das Leitbild „Vater, Mutter, Kinder“ als elementaren Grundpfeiler an. Dieses starre und konservative Leitbild für Familien sehen wir als ganz klar überholt an. Gab es Aktionen oder Aussagen der Gruppierung, die eine Unvereinbarkeit begründen? Es gab keine gewalttätigen oder sonstigen kriminellen Aktionen der WU. Jedoch gab es mehrere gemeinsame Aktionen oder Treffen mit AfD-Mitgliedern. So war Max Otte zum Beispiel am 5. Mai 2018 Veranstalter des „Neuen Hambacher Fests“. Dort gab es mehrere Redner aus dem rechten Milieu, wie z. B. von Jörg Meuthen. Gibt es bedenkliche Personen in hohen Ämtern? Der aktuelle Vorsitzende Max Otte ist selbst in der WU hochumstritten (gewesen). Dennoch wurde er im Mai 2021 zum Vorsitzenden gewählt, was eine Vielzahl an Rück- und Austritten zur Folge hatte.Im Februar 2020 sprach sich Otte dafür aus, die CDU solle „die Möglichkeit einer bürgerlichen Koalition mit der AfD auf allen Ebenen ausloten“. Insofern steht er klar dafür, die Union in eine Allianz mit der AfD zu führen. Damit würde diese sehr rechte und in großen Teilen auch rechtsextreme Partei eine enorme Legitimation bundesweit erfahren und zudem direkt auf vielen Ebenen mitregieren. Sie könnte ihren Einfluss stark ausbauen und sich dauerhaft etablieren. Gerade auf den letzten Bundesparteitagen der AfD hat sich noch einmal ein Rechtsruck gezeigt, falls dieser nicht ohnehin schon da war und dort nur erst sichtbar wurde.Max Otte und die WU gefährden damit sehr stark die Zukunft dieses Landes, die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die liberalen Menschenrechte.Da er gewählt wurde und seine Ansichten vorher bekannt waren, kann davon ausgegangen werden, dass der Großteil der WU ähnlicher Meinung ist. Zudem sind seine größten Kritiker nach seiner Wahl ausgetreten. Somit ist der Rückhalt für dieses Bündnis mit der AfD bei den verbliebenen Mitgliedern im Durchschnitt noch stärker ausgeprägt als vor seiner Wahl. Fazit Die Entwicklung der WU ist höchst bedenklich. Bereits beim Start war sie am rechten Rand der Union zu verorten mit einem Leitbild, das deutlich unseren Werten widerspricht. Seit der Gründung gab es sogar noch einen Rechtsruck und mit Max Otte ist die umstrittenste Person dieser Vereinigung an die Spitze gerückt. Die unverhohlene Annäherung an die AfD mit dem Wunsch eines „bürgerlichen“ Bündnisses stellt für Deutschland und Europa eine Gefahr dar. Sehr vieles, für das wir stehen, stünde dabei auf dem Spiel.Eine gleichzeitige Mitgliedschaft oder sonstige Mitwirkung bei der WU und der Partei der Humanisten ist definitiv unvereinbar. Im Juli 2021 trat die bayerische Werteunion aus dem Gesamtverband aus und ist seitdem unabhängig. Der Name lautet „Konservativer Aufbruch“ (für Werte und Freiheit).Auch diese Vereinigung fügen wir der Unvereinbarkeitsliste hinzu, da davon ausgegangen werden kann, dass sie grundsätzlich die Werte des konservativen Manifests weiterhin teilt.“  Vielleicht hilft euch, CDU und CSU, diese Einordnung weiter. Es kann nun niemand sagen, dass sich die Befürchtungen nicht bewahrheitet hätten. Für uns ist die Unvereinbarkeit schon lange klar, aber manchmal braucht es vielleicht den Blick von außen, um das wahre Ausmaß des Problems zu erkennen.Dankt uns später. Und jetzt schmeißt bitte diese ,,Werte“-Union aus eurer Partei!

78 Jahre Auschwitz-Befreiung – viele Menschen noch immer ungeschützt

Nicht einmal einen einzigen überlebenden Betroffenen konnte die Regierung noch für ihre Gedenkrede finden: Fast 80 Jahre ist der systematische Völkermord her, bei dem vor allem mehrere Millionen Juden durch das nationalsozialistische Regime ermordet wurden. Die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität Verfolgten und Ermordeten werden erst heute von der deutschen Regierung anerkannt [1]. Auch im Jahr 2023 müssen Juden noch immer Hassverbrechen erleben [2]. Mehrere Jahrzehnte liegt der Genozid nun schon zurück – doch die Häufigkeit antisemitisch motivierter Verbrechen sinkt nicht etwa – sie steigt. Dies hat unter anderem mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie zu tun. Verschwörungstheoretiker sehen in der Pandemie eine durch Juden verursachte oder erfundene Krise und verharmlosen oder rechtfertigen dabei die Ausmaße des von den Nationalsozialisten begangenen Völkermords [3]. Diskriminierung gegen Juden ist bei Weitem kein veraltetes Problem, das wir als Gesellschaft schon bewältigt hätten. Weiterhin sind Aufklärung und Bildung unabdinglich, um Juden und anderen von Diskriminierung betroffenen Personen Sicherheit und Freiheit zu garantieren, wie wir sie als Humanisten anstreben. Hier möchten wir auch einer Gruppe gedenken, die zum ersten Mal von der Regierung bei einem Gedenktag für den Holocaust genannt wurde: queere Menschen, die auch zu den vom nationalsozialistischen Regime verfolgten, deportierten und ermordeten Personengruppen zählen [4]. Es sind gerade einmal 30 Jahre vergangen, seitdem sexuelle Handlungen zwischen Männern nicht mehr durch das Gesetz unter Strafe gestellt werden [5]. Vor einem Jahr wurde der Posten des Queer-Beauftragten geschaffen, und obwohl zu dieser Zeit schon Fortschritte erzielt worden waren, ist der gesetzlich verankerte und gesellschaftliche Schutz queerer Personen auch jetzt noch lange nicht ausreichend gegeben [6]. Diskriminierung wegen sexueller Orientierung wird bis heute nicht durch das Grundgesetz verboten [7]. Die bisher bestehenden Maßnahmen reichen nicht aus, um diese Gruppen ausreichend zu schützen und ihre vollständige Teilhabe an der Gemeinschaft zu ermöglichen. Dies zeigte sich auch an dem tödlichen Angriff, den ein transsexueller Mann vor wenigen Monaten bei einer CSD-Veranstaltung in Münster erleiden musste [8]. Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität ist leider noch immer keine Seltenheit: In einer Studie der Europäischen Agentur für Grundrechte (FRA) aus dem Jahr 2019 gab über ein Drittel der Befragten an, körperliche oder sexuelle Angriffe erfahren zu haben [9]. Ein langer Weg liegt noch vor uns, bis wir uns eine inklusive und gleichberechtigte Gemeinschaft nennen können. Wir brauchen endlich frischen Wind in der Politik, um diese lange überfälligen Veränderungen zu realisieren. Aus unserem Programm: ,,Zentral für eine humanistische Weltanschauung ist das Bestreben, für alle Menschen ein lebenswürdiges, gesundes und möglichst glückliches Leben zu ermöglichen, indem sich jeder nach seinen Möglichkeiten und Vorlieben frei entfalten kann – unabhängig von ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung, finanzieller Situation sowie politischer, philosophischer oder religiöser Ausrichtung. Demnach unterstützen und fördern wir die strikte Umsetzung der Menschenrechte weltweit” [10]. Sicherheit darf kein Privileg sein. Du stimmst uns zu? Dann schau Dir hier unser Grundsatzprogramm an: [1] Tagesschau, 2023. Gedenken an Opfer der NS-Zeit: “Beschämend lange gedauert” [2] The Center for the Study of Contemporary European Jewry, 2021. Antisemitism Worldwide Report 2021  [3] Bundesverband RIAS, 2021. Antisemitische Vorfälle in Deutschland 2021  [4] Stern, 2023. Nationalsozialismus: Wie queere Menschen von Nazis verfolgt wurden [5] Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Sexuelle Identität, Paragraph 175, abgerufen Januar 2023 [6] Tagesschau, 2023. Queer-Beauftragter Lehmann: “Angstfrei verschieden sein können” [7] Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Sexuelle Identität, abgerufen Januar 2023  [8] Spiegel, 2022. Münster: Tödlicher Angriff beim CSD – Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen 20-Jährigen [9] FRA, 2020. A long way to go for LGBTI equality  [10] Die Humanisten. Wahlprogramm Menschenrechte, abgerufen Januar 2023 

Die Partei der Humanisten Berlin tritt zur Wahlwiederholung an!

Der Landesverband Berlin der Partei der Humanisten tritt am 12. Februar 2023 wieder zur Wahl an. Rationale Politik ist in Berlin auch 2023 wieder wählbar! In der Vorbereitung und Durchführung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus vom 21. September 2021 waren unter dem damaligen rot-rot-grünen Senat unter Michael Müller so viele eklatante Fehler gemacht worden, dass der Berliner Verfassungsgerichtshof eine vollständige Wahlwiederholung angeordnet hat. Wenn – wie damals geschehen – nicht ausreichend Stimmzettel vorhanden sind oder die Menschen bei Schließung der Wahllokale immer noch in langen Schlangen anstehen, kann man nur von einem Versagen sprechen. Dieses Versagen ist für Kleinparteien, die noch nicht über die Parteienfinanzierung eine Wahlkampfkostenerstattung erhalten und auf das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitglieder angewiesen sind, besonders dramatisch, denn es müssen nun abermals Investitionen aus ohnehin begrenzten Mitteln aufgebracht werden. Trotzdem werden wir wieder für unsere Ideen und unseren einzigartigen Politikansatz werben: unvoreingenommene Positionsfindung basierend auf den Erkenntnissen der Wissenschaft und den philosophischen Werten des evolutionären Humanismus – auch in Berlin. An einer besseren Option auf dem Wahlzettel besteht offensichtlich Bedarf. Obwohl die Berliner laut Umfragen notorisch mit ihrer Regierung unzufrieden sind, zeichnet sich doch wieder ein ähnliches Ergebnis wie zuvor ab; die größeren Oppositionsparteien überzeugen die Wähler scheinbar noch weniger als die Regierungsparteien. Es ist Zeit für frischen Wind in der Politik, um Berlin zukunftsfähig und klimagerecht zu machen. Wie wir Berlin für alle Menschen zu einer noch lebenswerteren Stadt machen wollen, ist in unserem Wahlprogramm unter diehumanisten.de/wahlen/berlin beschrieben. Der Berliner Landesverband ist der älteste innerhalb der Partei der Humanisten. Diese wurde 2014 in Berlin mit dem Ziel gegründet, Politik endlich rational und wissenschaftlich zu gestalten, statt auf veralteten Ideologien aufzubauen. Die Landesvorsitzende ist seit 2022 Juliane Mörsel. KONTAKT: E-Mail: vorstand@berlin.diehumanisten.de

Klimaretter oder krimineller Kindergarten? Statement des Bundesvorstands zur Gruppierung „Letzte Generation“

Seit Monaten erleben wir in Deutschland und einigen weiteren Ländern einen sich ausweitenden Aktivismus einer Gruppierung, die sich „Die Letzte Generation“ nennt. Durch Blockaden wie das Festkleben auf Straßen, darunter sogar Autobahnen, und dem vorgetäuschten oder teilweise auch tatsächlichen Beschädigen von Kunstwerken in berühmten Museen möchten sie Regierungen zu bestimmten Beschlüssen zum Thema Klimapolitik drängen. Wir teilen die Intention, effektive Klimaschutzmaßnahmen herbeizuführen. Die Klimakrise ist ernst und bedrohlich. Wir sind jedoch keine Fatalisten, wir sehen auch und gerade in Krisen die Probleme realistisch und konzentrieren uns auf die Erarbeitung sinnvoller, tragfähiger Lösungen, für die wir uns dann auf demokratischem Wege einsetzen. Unbestritten ist, dass das Vorgehen der Letzten Generation mehrere geplante und durchgeführte Straftaten umfasst. Deshalb hatten wir die Gruppierung bereits am 15.10.2022 auf unsere Unvereinbarkeitsliste gesetzt um klarzustellen, dass solche Aktionen nicht zu uns als Partei passen. In einem Rechtsstaat gelten die Gesetze für alle Bürger, dies ist eine wesentliche Säule unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Der Zweck heiligt nicht die Mittel. Ebenso ist die Art und Weise der Argumentation und des Auftretens nicht vereinbar mit unseren Werten. Die Letzte Generation vertritt eine starre, wenig konstruktive und radikale Haltung. Die Letzte Generation möchte die demokratisch gewählte Regierung zu politischen Entscheidungen zwingen. Dieses Vorgehen vorbei am Parlament lehnen wir als grundsätzlich antidemokratisch ab. Die Aktionen treffen zudem willkürliche Opfer. Die Menschen, die dabei in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden, haben weder klimapolitische Entscheidungsgewalt inne, noch sind sie für wirtschaftliche Entscheidungen großer CO2-Emittenten verantwortlich. Es wäre auch bei diesen Entscheidungsträgern in dieser Form nicht gerechtfertigt, aber zumindest nachvollziehbarer. Des Weiteren ist das Vorgehen insgesamt kontraproduktiv. So bezeichnet die Journalistin Ines Schwerdtner die Aktionen der Letzten Generation als „strategische Sackgasse, weil genau die breite Masse eher genervt auf die Aktionen reagiert, selbst wenn sie grundsätzlich nicht einmal etwas gegen Klimaaktivismus haben“ [1]. Erste Umfragen konnten diesen negativen Effekt auf die gesellschaftliche Akzeptanz von Aktivismus und Klimaschutz selbst auch empirisch nachweisen [2]. Die Protestform nimmt so überproportional Raum in der journalistischen Berichterstattung ein, dass sie vom Wesentlichen ablenkt. So haben wir in Deutschland in diesem Winter bereits eine Rekordverstromung von Erdgas erreicht, die Emissionen in diesem Land sind besonders hoch im globalen Vergleich. Dafür braucht es dringend grundsätzliche Lösungen, und diese müssen von den Parlamenten beschlossen werden. Sind die Klimaaktivisten Terroristen? Wir sehen in den Klimaaktivisten keine Terroristen. Diese polemische Diffamierung ist übertrieben. Wir lehnen die Vorgehensweise der letzten Generation zwar ab, aber Hass und Gewaltaufrufe ihnen gegenüber verurteilen wir ebenso aufs Schärfste. Lasst uns die Spirale der Radikalisierung nicht weiter antreiben! Aus nachvollziehbaren Gründen ist die Debatte um die Proteste besonders emotional: Der Klimawandel bedroht die Lebensgrundlage aller in der Zukunft, die Proteste hingegen das Leben einiger in der Gegenwart. Wir rufen insgesamt zur Mäßigung auf und appellieren insbesondere an die Regierung, unabhängig von den Protesten beim Klimaschutz deutlich nachzubessern.Denn auch wir sind der Meinung:Das ist eindeutig zu wenig! Die größte Gefahr geht immer noch von Klima-Inaktivismus aus. Wir, die Partei der Humanisten, möchten Teil einer ersten Generation sein, die mit Optimismus, gemeinschaftlichem Tatendrang, Vernunft und der Förderung von Fortschritt und effektiven Lösungen die Herausforderungen des Klimawandels angeht und löst.  [1] Narzisstische Weltrettung [2] Why The Van Gogh Climate Protest Wasn’t Smart | Time 

Korruption im EU-Parlament

Im den jüngst bekannt gewordenen Korruptionsfall im EU-Parlament ist auch Vize-Präsidentin Eva Kaili verwickelt. Die Ermittlungen dauern an, jedoch wurde sie bereits aus ihrer Partei ausgeschlossen, wurde am 13.12.2022 ihres Amtes enthoben und ist bereits festgenommen. Weitere Personen sind in U-Haft [1; 2]. Nach Angaben der Ermittler gab es 16 Durchsuchungen. Dabei seien Verdächtige festgenommen und 600.000 Euro Bargeld sowie Handys beschlagnahmt worden. Bei den Ermittlungen gehe es um den Vorwürfe von Korruption und Geldwäsche. Aktuell kann man darüber hinaus nur mutmaßen. Zum einen zeigt das: Das EU-Parlament und damit die EU ist gegen Korruption handlungsfähig und verschont wird niemand. Andererseits verliert die EU allein schon durch die Vorwürfe Glaubwürdigkeit. Das zeigt uns: Gegen Korruption und Lobbyismus muss noch stärker vorgegangen werden. Korruption verursacht nicht nur materielle Schäden, sondern untergräbt auch die Glaubwürdigkeit einer Institution oder einer Gesellschaft. Die Ursache liegt bei den Mitwirkenden, den Bestechenden und den Bestochenen. An einer Aufdeckung haben beide kein Interesse. Deshalb ist Transparenz die Lösung, um Korruption besser bekämpfen zu können. [3] Transparenz ist in einer demokratischen Gesellschaft ein hohes Gut. Sie ist nicht nur notwendig, um die Kontrolle politischer Prozesse durch entsprechende Institutionen zu ermöglichen und verantwortliche Personen zur Selbstkontrolle zu animieren. Sie ist absolut notwendig, damit Wähler und damit auch die gesamte Bevölkerung weiß, ob in ihrem Interesse gehandelt wird oder ob einflussreichere Gruppierungen sich einen Vorteil verschaffen. Um die geeignete Basis für Gesetzesentwürfe und ihre Entscheidungen zu erlangen, ist es für die verantwortlichen Politiker jedoch zwingend notwendig, Kontakt zu Lobbygruppen, als Vertreter berechtigter Interessen, zu halten und deren Expertise zu berücksichtigen. Deshalb fordern wir ein verpflichtendes Lobbyregister ohne Ausnahmen, die Offenlegung sämtlicher relevanter Informationsquellen und eine Veröffentlichungspflicht für alle Nebeneinkünfte von Mandatsträgern. Ebenso muss offengelegt werden, welche Lobbygruppen an welchen Gesetzen mitgeschrieben haben. Alle Parteispenden müssen veröffentlicht werden und in der Höhe beschränkt sein. Darüber hinaus lehnen wir den sogenannten Fraktionszwang ab, da er die verfassungsmäßigen Rechte der Abgeordneten in unzulässiger Weise einschränkt und den demokratischen Prozess behindert. Nur transparente politische Strukturen sind vor Korruption geschützt. Daher sind sie für eine funktionierende Demokratie unerlässlich. [1] https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/eu-parlament-setzt-vizepraesidentin-kaili-wegen-korruptionsverdachts-ab-18530830.html [2] https://www.mdr.de/nachrichten/welt/politik/korruptionsverdacht-razzia-europaparlament-bruessel-100.html [3] https://www.transparency.de/ueber-uns/was-ist-korruption

Die Kirche verpflichtet sich zu weniger Diskriminierung

Das sollte eigentlich selbstverständlich sein, ist aber bei Weitem nicht ausreichend. Konkret geht es um das Arbeitsrecht in der katholische Kirche. Wer für die katholische Kirche arbeitet, ist bislang einem mittelalterlichen Arbeits-un-recht unterstellt. Selbst im Privatleben wurde herumgeschnüffelt, was sogar zur Kündigung führen konnte. Die Bischöfe wollen das nun ändern [1]. Dies beruht nicht auf einer plötzlichen Einsicht. Der EuGH hat bereits 2018 eine Entscheidung zum kirchlichen Arbeitsrecht getroffen. So stellte der EuGH fest, dass die Kirchen nicht frei sind in der Festlegung von Stellenprofilen [2].  Die Gesetzgebung muss nun nachziehen und die Kirchen wollen dem aktiv zuvorkommen, um den heiligen Schein zu wahren. Die Partei der Humanisten setzt sich für die konsequente Trennung von Staat und Kirche ein. Konkrete politische Forderungen erheben wir insbesondere in jenen Bereichen, in denen religiöse Privilegien anderen Grundrechten entgegenstehen. Hierzu gehört das kirchliche Arbeitsrecht, der sog. ​„​Dritte Weg” [3]. Es erlaubt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Beschäftigten in kirchlichen Betrieben (insbesondere Caritas und Diakonie) stark eingeschränkt wird, wenn sich diese in ihrem Privatleben nicht an religiöse Moralvorstellungen halten [4]. Beim kirchlichen Arbeitsrecht räumt der Staat den Kirchen ein Selbstbestimmungsrecht ein, das aus unserer Sicht nicht durch das im Grundgesetz geregelte Selbstverwaltungsrecht [5] gedeckt ist. Derzeit gibt es drei Wege der Arbeitsvertragsgestaltung. Der „Erste Weg“ bezeichnet die Festlegung der Inhalte des Arbeitsvertrages alleine durch den Arbeitgeber. Beim „Zweiten Weg“ werden die Inhalte zuvor in Tarifverhandlungen zwischen zwei Tarifparteien (z. B. Arbeitgeber und Gewerkschaft) als Kompromiss beschlossen. Der sogenannte „Dritte Weg“ bezeichnet die Arbeitsvertragsgestaltung kirchlicher Arbeitgeber. ​Genauer gesagt, ist es eine Arbeitsrechtssetzung durch eine ​arbeitsrechtliche Kommission. ​Dies ​ist​ ein Gremium, welches durch ein Kirchengesetz geschaffen wurde und mit Vertretern von Dienstgebern und Dienstnehmern paritätisch besetzt ist [6]. Dazu gehören insbesondere auch Caritas und Diakonie. Diese sind nach dem Staat der zweitgrößte Arbeitgeber Deutschlands. Für ca. 1,4 Millionen Menschen regelt das kirchliche Arbeitsrecht das Berufsleben [7]. Mehr zum Thema findet ihr auf unser Homepage: https://www.pdh.eu/programmatik/kirchliches-arbeitsrecht/ Aus den genannten Problemen leitet sich folgende Kernforderung ab: Gesetze, die den Kirchen das Verfassen eigener Normen für Beschäftigte erlauben, die nicht in kirchlichen Kernbereichen [7] tätig sind, sollen so angepasst werden, dass entsprechende Eingriffe der Kirchen nicht mehr möglich sind. Die Forderungen im Einzelnen: [1] https://www.tagesschau.de/inland/kirchliches-arbeitsrecht-101.html [2] https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eugh-kichen-arbeitsrecht-kuendigung-diskriminierung-gerichte/ [3] Der Begriff steht in keinerlei Zusammenhang mit der als rechtsextrem eingestuften Partei „Der III. Weg“. [4] vgl. z. B. Darstellung bei GerDiA-Projekt [Stand: 27.05.2020] [5] Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV [6] Rechtslupe Arbeitsrecht der Dritte Weg [Stand: 27.05.2020] [7] PDF Zahlen und Fakten Katholische Kirche, PDF Zahlen und Fakten Evangelische Kirche (Addition der Zahlen von DBK und EKD) [Stand: 27.05.2020]

10 Jahre Beschneidungsgesetz – 10 Jahre legale Körperverletzung

Am 12.12.2012 wurde durch die Regierung das „Beschneidungsgesetzes“  §  1631d BGB beschlossen. Nötig wurde es, da es zum Thema keine Rechtssicherheit gab. Die Umsetzung sollte schnell erfolgen. Das ist sie auch und leider nicht zufriedenstellend. Der Paragraph legalisierte im  Recht der elterlichen Personensorge das nicht-therapeutische Abschneiden der Penisvorhaut an Kindern aus jeglichem Grund, den Körperverletzung an Kindern war schon seit dem Jahr 2000 verboten. Der Beschluss zu § 1631d BGB wurde damit gerechtfertigt, Jungen vor  Hinterhofbeschneidungen schützen zu wollen. Ist das gelungen? Die Rechtspraxis zeigt auf, dass durch § 1631d BGB ein  angelegter Verband als ausreichende Betäubung, Elektrokauter als u.U.  geeignetes Operationsbesteck und Eingriffe auf Küchentischen als  grundsätzlich legal gelten können. Wir setzen uns für das Recht auf körperliche Unversehrtheit auch bei Kindern ein. Dieses Recht ist höher zu gewichten als das Recht auf freie Religionsausübung der Eltern. Medizinisch nicht-indizierte Genitalbeschneidungen an Jungen sind gesetzlich zu verbieten. Erst im einwilligungsfähigen Alter soll jeder Mensch selbst entscheiden, ob er sich diesem Eingriff unterzieht. In diesem Zuge setzen wir uns für eine Streichung des § 1631d BGB sowie für Aufklärungskampagnen zu diesem Thema ein. Die medizinisch nicht notwendige Beschneidung von Kindern lehnen wir ab. Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung und genießt den Schutz vor Gewaltanwendung. Diese Grundsätze werden durch die aktuelle Rechtslage zur religiös – nicht medizinisch – begründeten Beschneidung von Jungen untergraben. Wir fordern, diesen rechtlichen und ethischen Irrtum zu korrigieren. Der Gesetzgeber benachteiligt hier Jungen aufgrund ihres biologischen Geschlechts. Das ist inakzeptabel. Medizinisch nicht-indizierte Eingriffe an den Genitalien von Mädchen sind in Deutschland verboten. Es gibt verschiedene Formen der weiblichen Genitalbeschneidung. Diese werden von der WHO in die Stadien I bis IV unterteilt und beschreiben jeweils eine Zunahme an funktionellem Verlust. Die Auswirkungen der stark verstümmelnden Formen (II, III, IV) sind mit der Beschneidung bei Jungen nicht vergleichbar. Die weibliche Genitalbeschneidung der Form I, bei der die Klitorisvorhaut entfernt wird, ähnelt anatomisch der männlichen Beschneidung, bei der die Vorhaut der Eichel amputiert wird. Auch diese vergleichsweise weniger invasive Form der Beschneidung bei Mädchen ist in Deutschland zu Recht verboten. Sie stellt einen ungerechtfertigten Eingriff in die körperliche Unversehrtheit von Mädchen dar. Jungen sind bisher in einer vergleichbaren Situation ungeschützt und werden dadurch auf Grundlage ihres Geschlechts diskriminiert. Wir halten dieses Messen mit zweierlei Maß für einen Bruch des grundgesetzlich verankerten Verbots geschlechtsbasierter Benachteiligung. Ebenso erachten wir die Handlungen, die aus dem Paragraphen 1631d BGB resultieren, für einen Verstoß gegen das Recht eines jeden Kindes auf körperliche Unversehrtheit. Dass nach aktuellem medizinischen Stand Beschneidungen keinen nachweisbaren Nutzen besitzen, ist noch nicht hinreichend und flächendeckend bekannt. Dass die männliche Vorhaut sogar eine schützende Funktion innehat und zu dem sensibelsten Teil des männlichen Geschlechtsorgans gehört, sollte dringend mittels Aufklärungskampagnen in Schulen und vor allem durch Ergänzungen der Lehr- und Studienpläne in medizinischen Bildungseinrichtungen vermittelt werden.Sofern keine medizinische Notwendigkeit vorliegt, muss das Beschneiden aufgrund von religiösen, traditionellen, vermeintlich hygienischen oder ästhetischen Motiven verhindert werden. Das Wohl des Kindes ist höher zu gewichten als der Wunsch der religiös geprägten Eltern, welcher die Amputation sensibler Teile der Genitalien bei ihren Kindern vorsieht.

74 Jahre UN-Menschenrechte!

Heute feiern wir den 74. Jahrestag der Menschenrechte. Anlass ist die Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die UN am 10. Dezember 1948 [1].Die Selbstbestimmung des Menschen und die Menschenrechte sind besonders für den Humanismus von zentraler Bedeutung und essenzielle Bestandteile von Menschenrechtskonventionen und demokratischen Verfassungen weltweit. Staaten auf der ganzen Welt beschnitten in den letzten zwei Jahren zunehmend Menschenrechte und schränkten deren bedingungslose Gewährleistung ein [2].Auf internationaler Ebene werden Gelder von NGOs und zwischenstaatlichen Organen wie dem UN-Menschenrechtsrat gekürzt [3], bei gleichzeitiger Einflussnahme auf diese. Staaten, welche meist keinen hohen Menschenrechtsstandard besitzen, bewerben sich für Sitze im UN-Menschenrechtsrat und blockieren von Innen Initiativen zur Aufarbeitung oder Prävention von Menschenrechtsverletzungen [4]. Auf regionaler Ebene ist weiterhin die Umsetzung von Menschenrechtsabkommen in inländisches Recht eines der größten Probleme bei der Durchsetzung von Menschenrechten [5]. Auch die Pandemie hatte ihren Einfluss. Sie wirkte als Katalysator steigender Menschenrechtsverletzungen und zementierte deren geringen Schutz [6]. Die Möglichkeit der freien Meinungsäußerung und die Pressefreiheit wurden beispielsweise stark beschnitten. Ebenso auffällig ist, dass der Zugang zu Internet und sozialen Netzwerken in einigen Ländern eingeschränkt wurde. Auf kritische Stimmen wurde zunehmend mit Einschüchterungsklagen (sog. SLAPPs) geantwortet. Diese Klagen dienen nicht zur gerichtlichen Aufarbeitung, sondern um Kritiker sowie den öffentlichen Diskurs durch Gerichtsprozesse mundtot zu machen [7]. Die Partei der Humanisten betrachtet solche Entwicklungen mit Sorge.Auch in Deutschland gibt es Versäumnisse, bspw. bei Themen wie einer umfassenden Strategie zur Bekämpfung von Hasskriminalität, dem durch den Staatstrojaner gefährdeten Recht auf Privatsphäre, der Familienzusammenführung geflüchteter Menschen, der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, „Racial Profiling“ oder beim Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderung [8]. Die Menschenrechte gelten ausnahmslos für alle Menschen, unabhängig von biologischen Eigenschaften und kulturellen Eigenheiten. Wir fordern, dass Staaten sie unabhängig von wirtschaftlichen oder ideologischen Interessen international achten und fördern.Staaten müssen die Rechte jedes Menschen innerhalb ihres Staatsgebietes schützen. Das Geschlecht, die Weltanschauung, die politische Einstellung, biologische Merkmale, die ethnische Zugehörigkeit oder die Kultur eines Menschen dürfen vor dem Gesetz und im Gesetzestext selbst keinen Unterschied machen.Die Menschenrechte gelten auch für Kinder und Jugendliche und dürfen durch niemanden, nicht einmal auf ausdrücklichen Wunsch der Erziehungsberechtigten, aufgehoben oder verletzt werden. Für uns spielen die Kinderrechte eine besondere Rolle. Kinder haben nicht nur ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und gewaltfreie Erziehung, sondern unter anderem auch auf Gesundheit, Bildung und Freizeit.Die Anerkennung universell geltender Menschenrechte hat uns zu der globalen Gesellschaft gemacht, die wir heute sind und auch in Zukunft sollten sie eine zentrale Rolle in all unserem Handeln einnehmen. Nur dort, wo Menschenrechte konsequent und auf Augenhöhe Eingang in die internationale Entwicklungszusammenarbeit finden, kann diese langfristig und nachhaltig wirksam sein. Erst die stabile Umsetzung von Menschenrechten durch Grundversorgung, körperliche Unversehrtheit und Sicherheit vor Verfolgung oder Unterdrückung, aber auch Gewährleistung der Meinungsfreiheit und ein Zugang zu Informationen und Bildung, macht es für die Menschen in sich entwickelnden Ländern möglich, sich an sozialen und politischen Prozessen selbst zu beteiligen.Zentral für eine humanistische Weltanschauung ist das Bestreben, für alle Menschen ein lebenswürdiges, gesundes und möglichst glückliches Leben zu ermöglichen, in dem sich jeder nach seinen Möglichkeiten und Vorlieben frei entfalten kann – unabhängig von ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung, finanzieller Situation sowie politischer, philosophischer oder religiöser Ausrichtung. Daher unterstützen und fördern wir die strikte Umsetzung der Menschenrechte weltweit.Wir möchten den Trend weiter vorantreiben, die konsequente Umsetzung von Menschenrechten als unverhandelbaren Bestandteil internationaler Kooperation und Entwicklungszusammenarbeit zu etablieren. Dafür muss stets individuell zwischen positiven Anreizen, aber ggf. auch Gegenmaßnahmen, abgewogen werden. Um die Dringlichkeit humanitärer Missstände zu erkennen und Schritte konkret, zielgerichtet und effizient einleiten zu können, setzen wir ergänzend zur UN auf eine breit gefächerte Schulung diplomatischer Kräfte sowie die Einbeziehung nicht-staatlicher Organisationen und Multiplikatoren vor Ort.Die Gewährleistung von Menschenrechten erfordert jedoch auch eine Eingliederung des Internationalen Strafgerichtshofs in die UN sowie eine Stärkung des internationalen Gerichtshofs sowie anderer Organe der UN, wie bspw. der Menschenrechtsrat, sodass sie ihre Jurisdiktion durchsetzen und den Menschenrechten weltweit Verbindlichkeit geben können.Das höchste Ziel unserer globalen Außen- und Sicherheitspolitik ist es, allen Menschen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Pluralismus, Toleranz, Offenheit, Solidarität, Individualität, persönliche Freiheit und Gleichberechtigung zugänglich zu machen und ihnen zu ermöglichen, nach diesen Werten zu leben.Es ist daher als demokratischer Staat unerlässlich, dass sich Deutschland international engagiert, um Menschenrechte zu verteidigen, globale Kooperation und Frieden sowie den Aufbau und Erhalt von demokratischen Strukturen weltweit zu fördern.  Die Menschenrechte müssen weltweit unnachgiebig verteidigt werden!    Unser Herz brennt für Menschenrechte: https://www.pdh.eu/?s=Menschenrechte  Unser Herz brennt für Meinungsfreiheit: https://www.pdh.eu/gsp/demokratie-inneres/  Unser Herz brennt für Demokratie: https://www.pdh.eu/programmatik/demokratie-inneres/  Unser Herz brennt für wertebasierte Außenpolitik: https://www.pdh.eu/programmatik/aussenpolitik-verteidigung/  Unser Herz brennt für eine Reform der Vereinten Nationen: https://www.pdh.eu/programmatik/vereinte-nationen/  Unser Herz brennt für Kinderrechte und Inklusion: https://www.pdh.eu/gsp/arbeit-soziales/  Quellen: [1] UN-Generalversammlung, 10.12.1948 https://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf [2] ] Amnesty International Report 2021/22  https://www.amnesty.org/en/wp-content/uploads/2022/03/WEBPOL1048702022ENGLISH.pdf [3] Finanzierungsentwicklungen des OHCHR, letzter Zugriff 21.11.22 https://www.ohchr.org/en/about-us/funding-and-budget/funding-trends [4] Statement des ehemaligen UN-Generalsekretär für Menschenrechte, 12.03.2018 https://www.ohchr.org/en/statements/2018/06/global-backlash-against-human-rights [5] „Human Rights, Domestic Implemantation“, Gerald Staberock, Februar 2011, para. 49 https://opil.ouplaw.com/view/10.1093/law:epil/9780199231690/law-9780199231690-e1734?rskey=0Uprim&result=3&prd=MPIL [6] Amnesty International Report 2021/22, Seite 9 https://www.amnesty.org/en/wp-content/uploads/2022/03/WEBPOL1048702022ENGLISH.pdf [7] Amnesty International Report 2021/22, Seite 16 https://www.amnesty.org/en/wp-content/uploads/2022/03/WEBPOL1048702022ENGLISH.pdf [8] Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, letzter Zugriff 28.11.2022 https://www.lpb-bw.de/menschenrechte-in-deutschland

Bayerisches Wahlsystem – Möge die Macht bei den Großen bleiben!

Bayern hat eines der komplexesten Wahlsysteme in Deutschland, was zur Folge hat, dass zu den Landtags- und Bezirkswahlen deutlich weniger Parteien antreten können als in anderen Bundesländern. Während in fast allen anderen Bundesländern eine Liste für das gesamte Land aufgestellt wird, muss in Bayern für jeden Bezirk eine eigene Liste aufgestellt werden [1]. Dies wäre nicht weiter tragisch, doch muss auch jede einzelne Liste legitimiert werden. Das bedeutet, dass alle Parteien, die bei der vorherigen Wahl nicht mindestens 1,25% der gültigen Stimmen erhielten, Unterstützerunterschriften sammeln müssen. Gefordert ist eine Unterschrift pro tausend Einwohner pro Bezirk, mit der Ausnahme von Oberbayern, wo es auf 2.000 Unterschriften gedeckelt ist [2]. Insgesamt müssen also für nicht etablierte Parteien jedes Mal rund 8.500 Unterschriften gesammelt werden. Zum Vergleich: Bei der Bundestagswahl sind das für ganz Bayern „nur“ 2000 Unterschriften. Für Kleinparteien, deren personelle und finanzielle Ressourcen im Gegensatz zu den großen, vom Staat finanziell unterstützten Parteien stark limitiert sind, eine kaum zu stemmende Hürde [3]. Um in Bayern überhaupt in einem Bezirk mit einer Liste antreten zu dürfen, wird in jedem Bezirk mindestens ein Direktkandidat benötigt [4]. Allein dieser Umstand sorgt dafür, dass viele Parteien vom Wahlzettel verschwinden, denn einen Direktkandidaten aufzustellen, ist gar nicht so einfach. Die sogenannten Stimmkreise für Direktkandidaten sind nur etwa halb so groß wie bei der Bundestagswahl [5] und für die Aufstellung des Kandidaten werden mindestens drei aktive Mitglieder aus diesem Kreis benötigt [6], welche sich zusammenfinden und durch einen riesigen Haufen bürokratischer Dokumente arbeiten dürfen. Unter diesen drei muss auch noch jemand sein, der sich rein ehrenamtlich und mit wenig Aussicht auf tatsächlichen Erfolg als Direktkandidat unentgeltlich in den Wahlkampf stürzt. Würde man alle 91 Stimmkreise mit einem Direktkandidaten besetzen wollen, wären also mindestens 273 aktive Mitglieder in Bayern nötig, die perfekt homogen über alle Kreise verteilt sein müssten. So werden schon viele Parteien an der Wahlteilnahme gehindert, obwohl sie wie bei Europawahlen oder Bundestagswahlen auch mit einer Liste antreten könnten. Weitere interessante Punkte, welche Alleinstellungsmerkmale des bayerischen Wahlsystems sind, sind der Wahlzettel und die Stimmenauszählung. So werden Stimmen für Direktkandidaten mit den Zweitstimmen zu einer Gesamtstimmenzahl verrechnet. Dadurch ist es möglich, dass eine Partei zwei Stimmen von einem Wähler erhält. Der Bayerische Landtag schreibt dazu: „Durch die Auszählung der Gesamtstimmen geht (anders als bei der Bundestagswahl) Ihre Erststimme nicht „verloren“, wenn Ihr Direktkandidat nicht gewinnt – beide Stimmen zusammen ergeben das Endergebnis“ [7]. Dass dafür aber die Hürden für kleinere Parteien noch höher gelegt werden, wird nicht erwähnt. Bayern hat zudem eine Fünf-Prozent-Hürde, jedoch ohne eine Ausnahmeklausel wie bei der Bundestagswahl, welche auch den Einzug bei mindestens drei gewonnenen Direktmandaten erlaubt [7]. Durch die Schwierigkeit, überhaupt in jedem Bezirk, geschweige denn in jedem Stimmkreis einen Direktkandidaten aufstellen zu können (s.o.), wird diese Hürde noch schwerer erreichbar als z.B. bei der Bundestagswahl. Dasselbe gilt für die ersehnte Parteienfinanzierung, die bei 0,5 % liegt, unter der Bedingung, dass man in allen Stimmkreisen einen Direktkandidaten hat. Je weniger Direktkandidaten man hat, desto höher ist de facto die Hürde. Die Partei der Humanisten wird bei der kommenden Landtagswahl mit 15 bis 18 Direktkandidaten antreten. Für 15 (bei angenommener gleichmäßiger Einwohnerzahl in allen Stimmkreisen) existiert für uns also eine Hürde von 0,92 % für die Parteienfinanzierung und von 9,2 % für den Einzug ins Parlament. Es gibt noch viele weitere Punkte, welche Kleinparteien die Wahlteilnahme sowie den Einzug ins Parlament erschweren, doch die oben genannten sind die wesentlichen. Für uns ist dies ein untragbarer Zustand, denn er sorgt dafür, dass ein politischer Wechsel kaum möglich ist und damit die Demokratie direkt Schaden nimmt. Demokratie lebt vom Mitbestimmungsrecht der Menschen und der Aussicht auf Veränderung, stattdessen werden ihnen viele Gründe geliefert, nicht ihre bevorzugte Partei zu unterstützen, sondern eine der etablierten und dadurch ein „Weiter so“ zu fördern. Wir fordern ein Ende dieses fast schon undemokratischen Wahlsystems. So sollte die Anzahl der benötigten Unterstützerunterschriften für jeden Bezirk gesenkt werden, um dem Wähler möglichst viele Parteien zur Auswahl zu geben, weiterhin sollten die etablierten Parteien ebenfalls diese Unterschriften sammeln müssen. Dadurch soll Gleichberechtigung hergestellt werden. Außerdem fordern wir, dass die Zusammensetzung des Landtags sich wie bei der Bundestagswahl nach dem Zweitstimmenergebnis richtet. Um noch mehr Demokratie zu schaffen, sollte das Konzept einer Präferenzstimme eingeführt werden. Wenn sich ein Bürger unsicher ist, ob seine bevorzugte Partei ins Parlament einzieht, so könnte er – auf dem Wahlzettel mit einer extra Spalte – eine Ersatzstimme abgeben, welche dann dieser Partei zugerechnet würde. So „verschenkt“ kein Bürger seine Stimme, wenn er eine neue oder Kleinpartei wählt.  Es ist Zeit, unser System zu reformieren! Bist du dabei? PS: Für Unterfranken, Mittelfranken, Oberfranken und Oberbayern kannst du bereits in Bayern unterschreiben, sodass wir mit deiner Hilfe auf den Wahlzettel kommen! https://www.pdh.eu/uu/?lv=by Quellen: [1] Landeswahlgesetz Bayern. Art. 5: Wahlkreis, Stimmkreis, Stimmbezirk Landeswahlgesetz Bayern. Art. 26: Einreichung der Wahlkreisvorschläge [2] Landeswahlgesetz Bayern. Art. 27: Inhalt und Form der Wahlkreisvorschläge [3] Landeswahlgesetz Bayern. Art. 60: Leistungen an Parteien [4] Landeswahlgesetz Bayern. Art. 27: Inhalt und Form der Wahlkreisvorschläge [5] Landeswahlgesetz Bayern. Anlage zu Art. 5, Abs. 4: Stimmkreiseinteilung für die Wahl zum Bayerischen Landtag Bundeswahlleiter. Bundestagswahl 2021: Einteilung der Wahlkreise [6] Landeswahlgesetz Bayern. Anlage 8 zu Art. 31, Abs. 4, Nr. 3: Niederschrift über die Aufstellung des Stimmkreisbewerbers/der Stimmkreisbewerberin [7] Bayerische Landtag. Unser Wahlsystem, abgerufen am 30.09.2022

Korruption: Nicht überall läuft es wie geschmiert

Auch wenn Korruption mittlerweile im Wesentlichen im Strafgesetzbuch geregelt ist, soweit es die freie Wirtschaft, die Verwaltung sowie das Gesundheitssystem betrifft, so gibt es bezüglich der Mandatsträger noch Handlungsbedarf. Was ist Korruption? Korruption kann man allgemein als den Missbrauch von Einfluss beschreiben. Dieser Missbrauch geschieht, um daraus einen persönlichen Vorteil zu erlangen [2]. Allein im Jahr 2021 wurden in Deutschland 7.433 Fälle von Korruption polizeilich registriert, was einem Anstieg um 34,9 % im Vergleich zum Jahr 2020 entspricht [3]. Zugleich stieg der Anteil der sog. Begleitdelikte, also etwa Betrugs- und Urkundendelikte, aber auch strafbare Absprachen im Wettbewerb, um 10,6 %. Schäden durch Korruption Die Schäden durch Korruption sind vielfältig. Für die Demokratie kann sie zur Gefahr werden, da sie das Vertrauen in diese selbst und ihre Institutionen nachhaltig untergräbt [4]. Sie beeinträchtigt die Qualität des demokratischen Prozesses insgesamt und nicht nur die einzelnen Institutionen, in denen sie auftritt [5]. Insbesondere kann ein hohes wahrgenommenes Korruptionsniveau zu einer Verzerrung des politischen Wettbewerbs und damit einer Störung der Chancengleichheit in der Demokratie führen [6]. Gründe Andererseits ist Korruption für die Akteure, die sie begehen, praktisch. Sie erleichtert die Abwicklung von Geschäften, man kennt einander. Rein (markt-)rational betrachtet ist Korruption also vorteilhaft. Sie erleichtert für den Bestechenden beispielsweise Verwaltungsvorgänge und beschleunigt sie [7]. Zugleich ermöglicht sie finanziell starken Minderheiten, sich Schutz vor Diskriminierung zu „erkaufen“ [8]. Übermäßige Bürokratie führt zu erhöhter Korruption. Diese wiederum führt zu künstlichen Monopolen, die den Wunsch wecken können, sich durch unlautere Mittel daran zu beteiligen [9].  Es gibt also viele Gründe, aus denen heraus Korruption für die betreffenden Akteure eine Handlungsoption sein kann. Die rechtliche Situation Korruption ist in Deutschland strafbewehrt, sofern sie im öffentlichen [10] oder privaten [11] Sektor geschieht. Hinsichtlich der Strafbarkeit von Abgeordneten existiert mit § 108e StGB eine Norm, deren Strafandrohung zuletzt infolge der „Maskendeals“ erhöht wurde. Ebenso wurden im Zuge desselben Gesetzgebungsverfahrens neue Regeln für Abgeordnete in Bezug auf Nebentätigkeiten in das Abgeordnetengesetz aufgenommen [14]. Dennoch bleibt noch viel zu tun. Eine Option wäre es beispielsweise, Nebeneinkünfte von Abgeordneten (anteilig) auf die Diät anzurechnen. Auch über ein Ruhen der Abgeordnetentätigkeit während der Zeit des Ermittlungsverfahrens sollte nachgedacht werden, um langfristig Schäden auch von der Demokratie und ihren Organen abzuwenden. Fazit Korruption ist vielfältig, vielschichtig und komplex. Ihre Bekämpfung ist schwierig, kann aber durch gezielte Maßnahmen, die auch die staatliche Verwaltung betreffen, bekämpft werden. Wichtig ist in jedem Falle, umfassende Transparenz bei der Entscheidungsfindung sicherzustellen und gerade auch im Bereich staatlicher Verwaltung dafür zu sorgen, dass Entscheidungen schnell und effizient getroffen werden können. So können Gründe und Anlässe für Bestechung vermindert werden. Auch wir müssen davon ausgehen, langfristig von diesem Thema nicht verschont bleiben zu können und müssen daher bereits frühzeitig Maßnahmen ergreifen. Deshalb haben wir beschlossen, ein Qualitätsmanagement-System aufzusetzen. Dieses soll neben Wissenstransfer und einheitlichen Prozessen auch mehr Transparenz in unsere Prozesse bringen. Damit wir dieses Ziel besser erreichen können, greifen wir zusätzlich auf externe Hilfe zurück. Richtig durchstarten wollen wir dazu 2023. Wir halten euch auf dem Laufenden. Übrigens – Hier kann man unsere Position zu Transparenz in der Politik nachlesen: https://www.pdh.eu/programmatik/transparenz/ Quellen: [1] https://de.wikipedia.org/wiki/Welt-Anti-Korruptions-Tag [2] https://www.bzst.de/DE/DasBZSt/Korruptionspraevention/korruptionspraevention_node.html [3] Bundeslagebild Korruption 2021, Bundeskriminalamt, S. 4. [4] https://www.transparency.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/2022/Scheinwerfer_95.pdf [5] Olteanu, Tina: Korrupte Demokratie?, Kapitel: Korruption in der Demokratie, https://link.springer.com/content/pdf/10.1007/978-3-531-94351-0_7.pdf [6] Wolf, Sebastian, Korruption und Antikorruption in Politik und Verwaltung, APuZ 19-20/2021 [7] Graeff, Peter, Positive und negative ethische Aspekte von Korruption, SSOAR Info, S. 7-8, https://www.ssoar.info/ssoar/bitstream/handle/document/3783/ssoar-sub-2002-3-graeff-positive_und_negative_ethische_aspekte.pdf?sequence=1 [8] https://www.ssoar.info/ssoar/bitstream/handle/document/3783/ssoar-sub-2002-3-graeff-positive_und_negative_ethische_aspekte.pdf?sequence=1, S. 8 [9] Berger, Jens, Korruption in Europa, Kapitel: Das Phänomen der Korruption, https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-658-37881-3_2#Sec18 [10] https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__331-334.html [11] https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__299.html [12] BGHSt 57, 202, http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=60679&pos=0&anz=1  [13] Besprechung der Entscheidung unter: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/korruption-bei-kassenaerzten-straflos-und-trotzdem-verboten/ [14] https://dserver.bundestag.de

Kinderrechte sind Menschenrechte

Wie denken wir Kinderrechte? Humanistische Sozialpolitik setzt auf Chancengleichheit, materielle und soziale Teilhabe, Inklusion, Hilfe zur Selbsthilfe und den Schutz von Kindern und Familie.Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft. Wir wollen die Rechte der Kinder in den Gesetzen und vor Gericht stärken und Eltern- und Partnerschaften in allen Formen gleichberechtigt anerkennen. Die berufliche Chancengleichheit der Eltern ist durch paritätische Fürsorge derselben und durch betriebliche und staatliche Fürsorgeunterstützung zu  gewährleisten. Die beitragsfreie Kita ist ein wichtiger Baustein zur Absicherung eines kostenfreien Zugangs zu frühkindlicher Bildung und Förderung. Im Gesundheitswesen, in der Kinderbetreuung, der Schulbildung und der Universitätsausbildung ist eine flächendeckende Grundversorgung mit  religiös-weltanschaulich neutralen Einrichtungen sicherzustellen. Denn Bildung ist Zukunft, hier sollte man nicht sparen. Aber nicht nur für die Kinder braucht es bessere Politik. Mehr flexible Elternteilzeit und auch ein guter Betreuungsschlüssel für die älteren Geschwisterkinder, während sich die Mutter von der Geburt erholt, gehört für uns zu einer voll umfänglichen Familienpolitik! In unserem Programm heißt es schon immer: ,,Die Menschenrechte gelten auch für Kinder und Jugendliche und dürfen durch niemanden, nicht einmal auf ausdrücklichen Wunsch der Erziehungsberechtigten, aufgehoben oder verletzt werden. Für uns spielen die Kinderrechte eine besondere Rolle. Kinder haben nicht nur ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und gewaltfreie Erziehung, sondern unter anderem auch auf Gesundheit, Bildung und Freizeit.“