Vertrauen ist gut. Säkularisierung ist besser!

 
 

Unsere Forderungen:

Staatsleistungen abschaffen!

Aufgrund von Verträgen aus dem 19. Jahrhundert zahlen die Bundesländer jedes Jahr über eine halbe Milliarde Euro an die Kirchen – zur freien Verfügung [3]. Kirchliche Würdenträger wie Kardinäle, Bischöfe usw. werden gesondert vom Staat – also von uns allen – bezahlt [4].
Schon 1919 wurde in der Weimarer Reichsverfassung beschlossen, diese Staatsleistungen zu beenden. Dieser auch im Grundgesetz verankerte Verfassungsauftrag sollte endlich erfüllt werden [6] !

Mit Staatsleistungen sind nicht die staatlichen Zahlungen für Bildungs- oder Pflegeeinrichtungen gemeint. Diese finanziert der Staat zu weit über 90 % zusätzlich - allein für die römisch-katholische Caritas und die evangelische Diakonie muss der Staat jährlich ca. 50 Milliarden Euro aufbringen. Die Kirche trägt nur einen niedrigen einstelligen Prozentsatz dazu bei [13].
Kitas, Schulen, Altenheime oder Krankenhäuser sind also nicht in Gefahr - im Gegenteil, sie sollten ohnehin weltanschaulich neutral geführt werden.

Das kirchliche Arbeitsrecht ist diskriminierend.

Für die in kirchlicher Trägerschaft betriebenen Kitas, Krankenhäuser und Altenheime zahlen die Kirchen selbst nur einen sehr kleinen Bruchteil [8]. Trotzdem ermöglicht der sogenannte „Dritte Weg“ ihnen, als Arbeitgeber Arbeitnehmerrechte systematisch auszuhebeln, Streiks zu verbieten, Homosexuelle zu diskriminieren, wiederverheirateten Geschiedenen und Konfessionslosen zu kündigen [9].
Diese Privilegien sollten schnellstens abgeschafft werden.

Zum Themenabschnitt

Bis zu 35 € kostet es, aus der Kirche auszutreten. [7]
Das sind 35 € zu viel.

Religionsfreiheit bedeutet auch,
frei von Religion leben zu können.

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Paralleljustiz ist ein
Freibrief für Verbrechen.

Keine kirchliche Paralleljustiz!

Etliche Gutachten belegen den systematischen Machtmissbrauch in der katholischen wie der evangelischen Kirche. Trotzdem wird den Kirchen immer noch die Möglichkeit gegeben, ihre Untaten zu vertuschen und Täter einfach in ein anderes Bistum zu versetzen [11].
Eigentlich gilt für Priester das weltliche Recht wie für jeden anderen. Es gelingt den Bistümern aber immer wieder, die Strafverfolgungsbehörden auszuschalten, Hausdurchsuchungen zu verweigern, Akten verschwinden zu lassen, Schweigegeld zu zahlen und Verfahren so lange zu verschleppen, bis Verjährung geltend gemacht werden kann [12].
Der Staat überlässt absurderweise die Aufklärung von Verbrechen den Verbrechern selbst. Es müssen endlich die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, diesen Machtmissbrauch zu beenden.

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Wir kriegen keine Staatsleistungen...