Hast du das schon gewusst?
Im steuerlichen Kontext gelten deine Spenden an uns als Sonderausgaben und du kannst sie entsprechend begrenzt absetzen. Der Gesetzgeber betrachtet deine Spende als Beitrag zur Förderung des demokratischen Gemeinwesens und gewährt hierfür steuerliche Vorteile. Das gilt nicht nur für Geldspenden, Sachspenden und Verzichtsspenden, sondern auch für Mitgliedsbeiträge. Einfach für alle Zuwendungen an Parteien wie uns 🙂
Für Zuwendungen bis 300 Euro brauchst du übrigens keine Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt. Es reicht, wenn du einen Kontoauszug vorlegst, aus dem die Spende ersichtlich ist.
Um Spenden und Mitgliedsbeiträge an die PdH steuerlich geltend zu machen, stellen wir dir eine Bescheinigung aus. Diese ist zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Der Spendenbetrag muss im „Mantelbogen“ der Erklärung auf Seite 2 im entsprechenden Feld vermerkt werden.
Die Zuwendung an uns wirkt sich in der Regel steuermindernd auf die zu zahlende Einkommensteuer aus, und zwar in Höhe der Hälfte des gespendeten Betrags gemäß § 34g EStG. Ab einem Spendenbetrag von 1.650 Euro (bei Einzelveranlagung) oder 3.300 Euro (bei Zusammenveranlagung) wird die Regelung komplexer. In diesem Fall mindert der übersteigende Betrag über 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro das zu versteuernde Einkommen gemäß § 10b Abs. 2 EStG.
Hier möchten wir direkt einen weit verbreiteten Irrtum aufklären: Die Parteizuwendungen reduzieren nicht das zu versteuernde Einkommen, sondern tatsächlich die zu zahlende Steuer! Für den Fall, dass deine Steuer höher ist als die Hälfte deiner Zuwendungen, bekommst du also genau diese 50 % vom Staat zurück!
Neben Geld- kannst du auch Sachspenden steuerlich geltend machen. Auch hierfür wird eine Spendenbescheinigung ausgestellt, die den Marktwert der Sachspende angibt.
Absetzbar sind nur Parteispenden von natürlichen Personen – juristische Personen (Unternehmen) können gemäß § 4 Abs. 6 EStG Parteispenden nicht absetzen. Gut für dich, wenn du ein Mensch bist! 😀
Spenden durch Verzicht auf Erstattung
Falls du auf die Erstattung von Kosten gemäß § 5a der Bundesfinanzordnung oder den jeweiligen Regelungen des zuständigen Landesverbands zugunsten einer Verzichtsspende verzichtest, erhältst du vom jeweiligen Landesverband oder Bundesverband eine Spendenquittung in entsprechender Höhe. Diese kannst du beim Finanzamt wie eine Geldspende geltend machen (mit 50 % Rückzahlung der gezahlten Steuer).
Staatliche Unterstützung für Spenden
Sobald wir die Voraussetzungen für staatliche finanzielle Unterstützung erfüllt haben, gewinnen Spenden einen noch größeren Stellenwert für unsere Arbeit. Im Rahmen der staatlichen Parteienfinanzierung werden Spenden von Privatpersonen ebenfalls finanziell gefördert: Bis zu einem Betrag von 3.300 Euro pro Spender und Jahr erhält die Partei der Humanisten dann für jeden gespendeten Euro ca. 0,45 Euro vom Staat.
Du hast immer noch Fragen? Dann melde dich bei
schatzmeister@diehumanisten.de.