Das Recht auf körperliche Selbstbestimmung gilt auch im Fall einer Schwangerschaft. Unabhängig von dem Grund des Abbruchs sollte es genügend niedrigschwellige Möglichkeiten dafür geben, eine Schwangerschaft zu beenden. Aktuell sehen wir hier insbesondere in ländlichen Regionen Bayerns ein Versorgungsproblem. Deswegen sollte jedes öffentliche Krankenhaus mit einer gynäkologischen Abteilung dazu verpflichtet werden diese anzubieten. Auch die ambulante Versorgung muss ausgebaut werden.