Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)


Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)

LEXIKON

Das WissZeitVG ermöglicht die sachgrundlose Befristung der Arbeitsverträge von Wissenschaftlern in der Qualifikationsphase und klammert damit das allgemeine Arbeitsrecht aus. Durch aufeinanderfolgende Kurzzeitverträge ist eine langfristige Karriereplanung ebenso wenig möglich wie eine angemessene Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Annahme, dass Befristung zu Innovation führe, ist angesichts der Datenlage nicht haltbar. Wir wollen dieses prekäre System dringend überarbeiten.





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