Erinnerungskultur muss ein verpflichtender Bestandteil der schulischen Laufbahn sein. In begründeten Einzelfällen, etwa bei persönlicher Betroffenheit, allerdings sollten Ausnahmen möglich sein.
Erinnerungskultur muss ein verpflichtender Bestandteil der schulischen Laufbahn sein. In begründeten Einzelfällen, etwa bei persönlicher Betroffenheit, allerdings sollten Ausnahmen möglich sein.