Das Land soll die Kosten übernehmen, um den Betrieb von Wohnheimen schnellstmöglich klimaneutral zu machen.

Studierendenwohnheime, die sich in öffentlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft befinden, sollten direkt aus Landesmitteln gefördert werden, um Klimaneutralität zu erreichen. Bei Wohnheimen in privater Trägerschaft können zusätzlich Steuervorteile und Förderungen genutzt werden. Hier ist eine pauschale Kostenübernahme nicht sinnvoll.