Befürworten Sie eine Abschaffung des Verfassungsschutzes?

So pauschal, nein. Allerdings gehört das Trennungsgebot zwischen Geheimdienst- und Polizeibehörden auf den Prüfstand gestellt. Unter anderem durch die zunehmende Ausweitung polizeilicher Tätigkeiten im Vorfeldbereich (z.B. durch Einführung der „drohenden Gefahr“ in diversen Polizeigesetzen oder durch Predictive Policing-Ansätze) sowie durch die erforderliche enge Zusammenarbeit zwischen den Bundes- und Landesämtern für Verfassungsschutz und den Staatsschutz-Abteilungen des BKA und der Landeskriminalämter (Polizei) ist das Trennungsgebot de facto weitgehend aufgeweicht. Es erschwert in einigen wichtigen Bereichen aber weiterhin die reibungslose Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden, insbesondere im Bereich der Terrorismus- und Extremismusbekämpfung. Das ist vor dem Hintergrund der mangelhaften Vernetzung und Kommunikation der Sicherheitsbehörden im NSU-Komplex, wie auch bei der Beobachtung von Anis Amri nicht mehr zeitgemäß.