Durch die Smartmeterpflicht für Wasser und Strom, die die Politik 2020 per Gesetz eingeführt haben, wird das Recht auf körperliche Unversehrtheit GG Art.2(2) und auf Unverletzlichkeit der Wohnung – GG Art.13(1) – gebeugt. – Wie werden Sie die im Grundgesetz verbrieften Rechte auf körperliche Unversehrtheit sowie Unverletzlichkeit der Wohnung im Rahmen der Messtechnik garantieren? – Sehen Sie den Dataismus als Gefahr für unsere humanistische Demokratie?