Zwangsberatungen, wie sie seit der letzten Gesetzesänderung Mitte 2017 vorgeschrieben sind, beschneiden das Selbstbestimmungsrecht der Sexarbeiter. Das Beratungsangebot sollte erweitert werden, jedoch auf Freiwilligkeit beruhen. Die Prostituierten in Zwangssituationen werden nicht durch eine behördliche Anmeldepflicht erreicht, während die freiwilligen Sexarbeiter bevormundet werden. Sehr wichtig ist darüber hinaus die Wahrung der Anonymität, die bei der neuen Ausweispflicht verletzt wird. Sexarbeiter müssen ein spezielles Dokument mit Lichtbild mitführen, das sie als Sexarbeiter ausweist; bei Verlust droht somit eine Identifikation, selbst wenn der Name nur ein Pseudonym ist. Dies senkt die Akzeptanz dieser Vorschrift seitens der Menschen, denen dadurch geholfen werden soll. Dazu kommt, dass es beispielsweise für Menschen in Drag schlicht nicht funktioniert, da dieses Lichtbild ein Foto aus dem „zivilen“ Leben sein muss (und damit eben auch die ungewollte Brücke dorthin schlägt). Der Ausweis funktioniert demnach für viele nicht, wird nicht akzeptiert, muss Ressourcen- intensiv kontrolliert werden und schützt am Schluss – wenn überhaupt – nur die, die ohnehin die wenigsten Probleme haben, ausreichend gut informiert und freiwillig in der Sexarbeit tätig sind. Er sollte folglich abgeschafft werden. Der Zwischenbericht zum ProstSchG zeigt, dass nur ein verschwindend kleiner Anteil von Bordellbetreiber keine Betriebserlaubnis erhält. Alle anderen stellen Sexworkern gute und sichere Arbeitsorte zur Verfügung. Im Zuge der Bekämpfung der Vorurteile gegen Sexarbeiter muss auch die Stigmat Isierung der Betreiber abgebaut werden. Zum konkreten Thema der Beweislastumkehr konnten wir noch keine Position erarbeiten.