Impfschutz
Die Impfung gilt als Meilenstein in der Medizin und ist seit dem 19. Jahrhundert eine effektive Methode zur Prävention vieler Infektionskrankheiten. Seit der Erstbeschreibung ist viel Forschungsarbeit auf diesem Gebiet erfolgt, wodurch die Effektivität und vor allem die Sicherheit von Impfungen enorm gestiegen sind.
Heute können die empfohlenen Schutzimpfungen durchweg als sicher bezeichnet werden. Abgesehen von harmlosen Impfreaktionen, welche in keinem Verhältnis zu den oft schwerwiegenden Folgen der zu verhindernden Infektionskrankheiten stehen, treten nur sehr selten relevante Komplikationen auf. Sollte es trotzdem zu dem seltenen Fall einer Impfkomplikation kommen, tritt das Versorgungsamt für eine entsprechende Entschädigung ein.
Wir setzen uns für eine generelle Impfpflicht bis zum 16. Lebensjahr, entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO), ein. Für Erwachsene halten wir regelmäßige verpflichtende Aufklärungsgespräche über die Vorteile und Nebenwirkungen der empfohlenen Impfungen für sinnvoll. Auf dieser Grundlage erfolgt eine informierte Einwilligung.
Die Ansteckungsgefahr durch eine erkrankte Person ist bei manchen Infektionskrankheiten (z.B. Masern) extrem hoch. Damit sind Menschen, bei denen der Impfschutz nicht wirkt oder die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, einer konkret benennbaren Gefährdung ausgesetzt.
Je Ablehnung einer Impfung soll für entsprechende Personen eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit nach sich ziehen, sobald diese eine Gefährdung für Personen mit besonderem Schutzanspruch darstellen. Dies betrifft beispielsweise Arbeitnehmer in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens, lebensmittelverarbeitenden Betrieben oder Besucher in Krankenhäusern und Pflegeheimen.
Kindern soll der Kita-Platz verwehrt werden, sofern sie ohne medizinische Kontraindikation keine, von der STIKO für das entsprechende Alter empfohlenen, Impfungen nachweisen können. Andererseits darf Impfverweigerern im Krankheitsfall oder bei einem Unfall keine medizinische Behandlung vorenthalten werden.
Impfgegner, die aufgrund ihrer Ideologischen Vorstellung nicht durch Aufklärung zu erreichen sind, können nur durch eine Impfpflicht dazu gebracht werden, ihre Kinder impfen zu lassen.Insbesondere Ärzte, die Gefälligkeitsbescheinigungen ausstellen, müssen sich juristisch verantworten. Um Ärzte mit einem ggf. engen Verhältnis zu ihren Patienten nicht unnötig zu belasten, sehen wir die Gesundheitsämter in der Verantwortung, sowohl für hinreichend umfassende Impfaufklärung als auch für die zeitnahe Ausstellung von ärztlichen Attesten zu sorgen.
Für eine generelle Impfpflicht für Kinder bis zum 16. Lebensjahr!
Konkret fordern wir
- Eine generelle Impfpflicht bis zum 16. Lebensjahr entsprechend den Empfehlungen der STIKO
- Regelmäßige verpflichtende Aufklärungsgespräche für Erwachsene mit nachfolgender schriftlicher Einwilligung oder Ablehnung über das zuständige Gesundheitsamt
- Eine effektive Einschränkung der Bewegungsfreiheit – beispielsweise in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens, lebensmittelverarbeitenden Betrieben, Krankenhäusern und Pflegeheimen – bei Ablehnung von empfohlenen Schutzimpfungen ohne relevante Kontraindikation
- Vor Arbeitsantritt in den oben genannten Bereichen muss ein Nachweis der, von der STIKO empfohlenen, Impfungen erbracht worden sein. Auch Besucher von Krankenhäusern und Pflegeheimen müssen ihren Impfpass vorweisen und können ggf. abgewiesen werden
- Eine rechtliche Verpflichtung und entsprechende Befugnisse für Kitas, Einsicht in die Impfpässe der Kinder in ihrer Obhut vorzunehmen, und ggf. einen Kita-Platz zu verwehren.
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