Heute wird der frauenverachtende Paragraph 218 150 Jahre alt. Und trotz des hohen Alters ist er noch quietschfidel und fester Bestandteil unserer heutigen Rechtsprechung. Völlig zu Unrecht, wie wir finden. Er stellt nämlich den Schwangerschaftsabbruch pauschalisiert unter Strafe. Der Kampf gegen das Verbot von Abtreibungen und für das Recht auf reproduktive und sexuelle Selbstbestimmung war und ist ein zentraler Aspekt der Frauenbewegung.
Mittlerweile wurde der Paragraph zwar schon angepasst, er ist aber bei weitem noch nicht so liberal und feministisch, wie wir ihn gerne hätten. So ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland generell verboten, bleibt jedoch straffrei, wenn er innerhalb der ersten drei Monate durchgeführt wird oder eine schwere medizinische Indikation vorliegt.
Bis heute gibt es Politiker in Europa aus dem Lager religiös fundamentalistischer Abtreibungsgegner, die diese Regelungen rückgängig machen wollen und in einigen Ländern wie Polen ist ihnen dies bereits gelungen.
Wir wollen das Abtreibungsrecht in Deutschland weiter liberalisieren. Konkret fordern wir eine höhere Gewichtung der Selbstbestimmung von Paaren, insbesondere der schwangeren Person, umfangreiche und neutrale Aufklärung in Schulen über Sexualität, Verhütung, Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbrüche und deren jeweilige Folgen, Straffreiheit für Schwangerschaftsabbrüche während der ersten 20 Wochen der Schwangerschaft, volle Kostenübernahme durch die Krankenversicherung, die Durchführung der Schwangerschaftsabbrüche in zugelassenen Kliniken und bei zugelassenen niedergelassenen Fachärzten und gleichzeitig eine Pflicht für Krankenhäuser der öffentlichen Gesundheitsversorgung, in denen die notwendige Infrastruktur und das Fachgebiet vertreten sind, die Beratung und Durchführung anzubieten.