Betäubungsloses #Schächten ist #Tierquälerei! Das ist ein klarer Fakt. Manche europäische Länder und Regionen, wie z. B. Flandern in Belgien, haben es deshalb verboten oder stark reguliert. Der Europäische #Gerichtshof bestätigt: Das ist legitim! Die #EuGH-Richter stellten fest, dass das Verbot in Flandern nicht gegen die #Religionsfreiheit verstößt.
Das sehen wir genauso! In unserem Grundsatzprogramm heißt es dazu: „Wir haben ausreichende Kenntnisse über die Bedürfnisse und Empfindungsfähigkeiten der in unserer Verantwortung lebenden Tiere. Es ist unsere ethische Pflicht als #Humanisten, für das Wohlergehen dieser Tiere zu sorgen und Leid zu verringern. Dieses Ziel muss höher gewichtet werden als Traditionen, Unterhaltung, religiöse Riten oder wirtschaftliche Interessen.“
Es gibt keinen rationalen Grund dafür, warum ein Tier bei seiner Schlachtung leiden sollte und es sprechen sehr gewichtige ethische Gründe dagegen. Wir begrüßen das Urteil im Sinne des Tierschutzes daher ausdrücklich und hoffen, dass nun noch mehr Länder Verbote für diese Form der sinnlosen Tierquälerei erlassen.
#DieHumanisten