Unser Positionspapier zur Gesundheitspolitik ist bereits einige Jahre alt. Es war das erste derartige Schriftstück, in dem der Bundesvorstand die allgemeinen Forderungen aus dem Grundsatzprogramm ergänzte – unter anderem um ein Kapitel zur Organspende. In dem Papier plädieren wir für eine Widerspruchslösung, die „Mitmenschen – in der Regel die Familie – von einer schwierigen Entscheidungslast befreit“. Außerdem soll so gewährleistet werden, dass „hinreichend viele Spenderorgane an Bedürftige weitergegeben werden können“.
Am 16. Januar 2020 hat der Bundestag eine solche Widerspruchslösung nach einem Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und weiteren Bundestagsabgeordneten, allen voran dem SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach, abgelehnt. Dem vorausgegangen war eine mehrere Wochen andauernde, in allen Leitmedien des Landes geführte Debatte, in der sich sogar der aktuelle Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Peter Dabrock, sowie seine Vorgängerin und aktuelle Vorsitzende des Europäischen Ethikrats, Christiane Woopen, mit einem kontroversen Diskussionsartikel zu Wort meldeten.
Unserem Selbstverständnis als Partei der Rationalität und wissenschaftlichen Ergebnisoffenheit folgend, ist dies der perfekte Anlass, um unsere Position zur Organspende auf – Achtung! – Herz und Nieren zu prüfen.
Die Faktenlage
Einer der Faktoren, der die Meinungsbildung zu diesem Thema trotz einer wissenschaftlich geprägten Herangehensweise so schwer macht, ist die widersprüchliche und uneindeutige Faktenlage. Aus diesem Grund stellen die meisten der hier präsentierten Argumente auch nur eine persönliche Auffassung des Autors dar.
Mehrere Variablen erschweren den Vergleich des deutschen Organspende-Systems mit dem anderer EU-Länder erheblich: Da sind erstens die unterschiedlichen Zustimmungs- bzw. Widerspruchsregelungen für potentielle Spender und deren Angehörige. Zweitens ist in den meisten EU-Ländern der Herztod, nicht (wie in Deutschland) der Hirntod Voraussetzung für die Organentnahme. Drittens bestehen teils deutliche Unterschiede in der Infrastruktur: Während Koordinations- und Beratungsstellen wie in Spanien und Portugal – oder wie die Deutsche Stiftung Organtransplantation – die Verfügbarkeit von Spenden zu erhöhen scheinen, leiden von Korruption geplagte Systeme wie das in Rumänien unter einer erschreckend geringen Spendenbereitschaft. Auch in Deutschland scheint die Spendenbereitschaft unter einigen Skandalen im Vergabesystem für Spendenorgane gelitten zu haben.
Weitere gewichtige Einflussfaktoren, soweit sie sich aus der verfügbaren Datenlage herauslesen lassen, sind einerseits – in der öffentlichen Debatte wenig thematisiert – die Verbreitung religiöser Einstellungen und die Äußerungen der Vertreter der jeweiligen Hauptreligionen zur Organspende. Andererseits haben groß angelegte Aufklärungs- und Informationsmaßnahmen anscheinend positive Auswirkungen auf die Spendenbereitschaft der Bevölkerung.
Evident ist auch, dass eine hohe Spendenbereitschaft noch lange nicht dazu führt, dass sich potentielle Spender in Ländern mit Zustimmungsregelung auch als Organspender zur Verfügung stellen. Hierin besteht die eigentliche Unwucht, die eine Widerspruchslösung beheben soll: Die Zahl der potentiellen Organspender soll ansteigen, indem der große Anteil zur Organspende bereiten Menschen (in Deutschland 84% der Befragten im Jahr 2018) grundsätzlich als potentielle Organspender behandelt werden. Selbstverständlich vorbehaltlich eines ausdrücklichen Widerspruchs. Aktuell haben lediglich 56% der Menschen ihre Entscheidung überhaupt schriftlich fixiert, wovon wiederum ein Teil Ablehnungen sind.
Recht und Ethik
Nicht die Fakten sind hier entscheidend, sondern ethische und rechtliche Gesichtspunkte.
In der vorzunehmenden Güterabwägung steht die vielleicht gewichtigste aller Freiheiten auf der einen Seite der Gleichung: Das Recht der Patienten auf der Warteliste, überhaupt weiter leben zu können. Dem gegenüber steht das Recht des möglichen Organspenders auf körperliche Unversehrtheit, das ihn grundsätzlich vor staatlichem Zugriff auf seine Körpersphäre bewahrt, sofern er nicht in einen Eingriff ausdrücklich einwilligt oder eine besondere Befugnis vorliegt.
Hier entsteht bei der Einführung einer Widerspruchslösung ein fundamentales Problem für den Gesetzgeber: Indem ein möglicher Organspender einem (postmortalen) Eingriff plötzlich ausdrücklich widersprechen muss, um sein Recht auf körperliche Unversehrtheit geltend zu machen, wird Schweigen als Zustimmung gedeutet.
Dies steht im direkten Widerspruch mit einem der Grundsätze unserer Rechtsauffassung, der negativen Freiheit. Über die Überzeugungskraft von Dammbruch-Argumenten lässt sich trefflich streiten. Aber an einigen Grundpfeilern unserer rechtsstaatlichen Ordnung sollte der Gesetzgeber nur mit größter Vorsicht rütteln – dies ist einer davon. Und dabei wäre noch nicht einmal sichergestellt, dass nach Einführung einer Widerspruchslösung auch tatsächlich die Zahlen der Organspenden in eklatantem Ausmaß steigen würden.
Doch
auch auf der Gegenseite finden sich Argumente, die meiner Meinung
nach nicht überzeugen können. Regelmäßig wird – beispielsweise
von Heribert
Prantl in der Süddeutschen Zeitung – die Menschenwürde und
ihre Wirkung über den Tod hinweg betont. Aus kritisch-rationaler
Sicht ist ein Argument, das beide Seiten stützt, gar kein Argument.
Den Schutz der Menschenwürde können nach meinem Dafürhalten auch
die Patienten auf den Wartelisten geltend machen. Sie müssen sich
schließlich nach bisherigem Stand damit arrangieren, dass
zigtausende mögliche Spender die Beschäftigung mit diesem Thema
schlicht verweigern oder beiseite schieben. Für die hoffenden
Empfänger und deren Angehörige geht es im wahrsten Sinne des Wortes
um Leben und Tod – man kann dieses permanente Hoffen und Bangen aus
meiner Sicht durchaus als unwürdig bezeichnen.
Dass einem Leichnam nach Feststellung des Hirntodes überhaupt noch das Recht auf körperliche Unversehrtheit in einem Maße zugesprochen wird, das mehr wiegt als das Weiterleben eines auf die Transplantation angewiesenen Patienten, ist nochmal ein ganz eigenes Thema, das hier den Rahmen sprengen würde.
Lösungsvorschlag
Die Debatte um die Widerspruchslösung dreht sich um einige fundamentale Fragen und ist mit einem simplen Blick auf ein paar Studienergebnisse nicht beizulegen. Ist es gerechtfertigt, den Grundsatz, dass Schweigen nicht als Zustimmung gewertet werden kann, zu verletzen, um möglicherweise mehr Leben retten zu können? Was, wenn das am Ende gar nicht funktioniert, der rechtliche Präzedenzfall aber seinen Weg ins Gesetz gefunden hat?
Doch auch die kürzlich vom Bundestag beschlossene „Entscheidungsregelung“ lässt Raum für Zweifel offen: Trotz überwältigender Zustimmung zur Organspende halten immer noch nur geringe Teile der in Frage kommenden Bevölkerung ihren Willen schriftlich fest. Unverbindliche Abfragen bei Amtsgängen erscheinen da als halbherziger und bürokratischer Versuch, an dieser unhaltbaren Situation etwas zu ändern.
Ein Mittelweg könnte darin bestehen, die Willensbekundung zu einer obligatorischen Voraussetzung für bspw. die Ausstellung eines Personalausweises oder Führerscheins zu machen. Insbesondere letzteres erscheint mir geeignet: Wer vorhat, am Straßenverkehr teilzunehmen, bekäme auf diese Weise eine Beschäftigung mit der eigenen Sterblichkeit auferlegt. Das kann man wie Heribert Prantl verwerflich finden. Aber die Auseinandersetzung mit einer der bitteren Wahrheiten unserer Existenz – ihrer Endlichkeit – erscheint mir als sehr zumutbares „Opfer“, wenn im Gegenzug mehr willige Organspender auch tatsächlich als solche erfasst werden.
Eine solche vom Staat auferlegte Auseinandersetzung mit der eigenen Sterblichkeit – und damit der Sterblichkeit der Menschen, die einem am meisten bedeuten – könnte am Ende vielleicht sogar dazu führen, dass mehr Menschen schon in jungen Jahren eine wertvolle Erkenntnis erlangen: Dass unsere Zeit auf diesem Planeten gerade deswegen von unschätzbarem Wert ist, weil sie enden wird, dass sie aber in vielen Fällen noch lange nicht enden muss, wenn man sich zur Organspende bereit erklärt.
Ob die zunächst beschlossene Entscheidungslösung eine Verbesserung der Situation bewirken kann, wird sich zeigen. Bis dahin sollten wir Humanisten nochmal einen kritischen Blick auf unser aktuell recht undifferenziertes Plädoyer für die Widerspruchslösung werfen. Und bis wir es in parlamentarische Verantwortung schaffen, wollen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten einen Beitrag für mehr Organspender leisten: Bei vielen unserer offenen Treffen legen wir seit einiger Zeit Organspendeausweise aus.
Impulse sind Gedanken einzelner Arbeitsgruppen oder von Einzelpersonen direkt aus dem Herzen der Partei, die die internen Diskussionen spiegeln und eben neue Impulse setzen sollen. Sie geben nicht zwingend den Status quo unseres Programms wieder oder Aspekte vor, die garantiert in dieser Form in Zukunft Teil des Programms werden – aber eben werden könnten.